Betreff
Rechenschaftsbericht über die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 der Gemeinde Ohrum.
Vorlage
O-XVIII/017/2017
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Nach erfolgter Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ohrum per 01.01.2012 und dem hierzu erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel wurden die Jahresrechnungen 2012 bis 2014, in einem zusammengefassten Bericht, für die jeweiligen Jahresabschlüsse erstellt.

 

Diese Vorgehensweise sowie die Tatsache, dass die notwendigen Ergänzungen und Änderungen anlässlich der Prüfung der Eröffnungsbilanz erst im Haushaltsjahr 2015 dargestellt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt.

 

Zum vorläufigen Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die „Vorläufigkeit“ steht im Zusammenhang mit den für das Haushaltsjahr 2015 abgestimmten Buchungen zur Korrektur der geprüften Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ohrum, die noch vorgenommen und dann im Jahresabschluss 2015 geprüft werden müssen. Mit Wirkung der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 entfällt die „Vorläufigkeit“, sofern festgestellt wird, dass die Eröffnungsbilanzkorrekturen in der Abschlussbilanz 2015 enthalten sind und somit die Feststellungen „zur Vorjahresprüfung (Bericht Ziff. 2)“ damit ausgeräumt sind.

 

Ziff. 2.3:  Den Anregungen hinsichtlich Einzelbewertungen der Straßenbeleuchtungsanlagen wird verwaltungsseitig nicht gefolgt.

 

Ziff. 4.1.2.3:       Die Erfassung von Zugängen als einzelne Anlagegüter ist unschädlich, da mit Aktivierung des Anlagegutes nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der „Verkehrsanlage Im Mittelfelde“ (Straßenendausbau) ein zusammengefasster Anlagewert/Anlagegut im Anlagevermögen ausgewiesen wird.

 

Auf die Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes unter Ziff. 6, in der auch eine ordnungsgemäße Buchführung festgestellt wird, wird hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014 wird jeweils einzeln festgestellt.

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe von € 15.411,68 wird zur Minderung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet.

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2013 in Höhe von € 22.875,40 wird zur Minderung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 verwendet.

·         Das Jahresdefizit im Jahresabschluss 2014 in Höhe von € 377,01 (ordentlicher Gewinn in Höhe von €  31.115,67 abzügl. Außerordentlicher Verlust in Höhe von € 31.492,68) wird auf das Jahresergebnis 2014 vorgetragen. Er soll mit dem zu erwartenden Gewinn des Rechnungsjahres 2015 ausgeglichen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: