Sachverhalt:
Der TSV Bornum e. V. hat mit Schreiben vom 27.08.2017 einen Antrag auf eine Zuwendung für die Anschaffung eines Rasenmähertraktors gestellt.
Gem. den Förderrichtlinien der Gemeinde Börßum kann die Gemeinde Börßum für Investitionen und Gerätebeschaffungen einen Zuschuss gewähren, sofern der Anschaffungspreis über 500,00 € liegt. Der Zuschuss beträgt 25 % der Investitionssumme, max. 5.000,00 €.
Zu dem Antrag wurden 3 Kostenangebote vorgelegt. Die Fördersumme würde sich dann auf rd. 1.022,75 € belaufen.
Auf Anfrage bei der Fa. Wäterling, bei der die Gemeinde Börßum im September 2017 einen Rasenmähertraktor erworben hat, hat diese mitgeteilt, dass der Preis für den vom TSV gewünschten Rasenmäher (Estate 7122 HWS) bei ca. 3.689,00 € (inkl. Mwst.) liegt.
In diesem Fall beträgt die Fördersumme rd. 922,25 €.
Die Anfrage erfolgte telefonisch. Ein konkretes Angebot müsste vom Verein angefragt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Dem Antrag auf eine Zuwendung für die Anschaffung
eines Rasenmähertraktors für den TSV Bornum (Sportplatz Bornum) wird
stattgegeben.
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Die Mittel werden im Haushalt 2018 der Gemeinde Börßum
bereitgestellt und können auch erst nach Genehmigung dessen, nach Vorlage eines
entsprechenden Verwendungsnachweises, abgerufen werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: