Sachverhalt:
Gemäß § 5 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
In Abstimmung mit dem Braunschweiger Gemeindeunfallversicherungsverband wurden Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung im Kindergarten Flöthe sowie ein Maßnahmenblatt erstellt. Auf dieser Grundlage sollen die anderen Kindertagesstätten für ihre Bedürfnisse angepasste Checklisten erstellen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung wird gebeten, von
der Einführung der Gefährdungsbeurteilung mittels der als Anlage beigefügten
Checklisten und dem Maßnahmenblatt in den Kindertagesstätten des Zweckverbandes
Kindergarten Oderwald Kenntnis zu nehmen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: