Betreff
Beschlussfassung zur 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Flöthe per 01.01.2012.
Vorlage
F-XVIII/022/2017
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Mit Beginn des Haushaltsjahres 2012 hat die Gemeinde Flöthe die Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen vorgenommen. Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im doppischen Rechnungsstil geführt wird, soll das Hauptorgan der Körperschaft gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz beschließen.

 

Mit Beschluss vom 24.10.2013 hat der Rat der Gemeinde Flöthe der damals vorgelegten 1. vorläufigen Eröffnungsbilanz zugestimmt. Diese vorläufige Eröffnungsbilanz wurde anschließend aufgrund von  Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel in einigen Positionen aktualisiert und/oder ergänzt.

 

Die abschließende Prüfung der beigefügten Eröffnungsbilanz konnte nunmehr aufgrund verschiedener Faktoren erst im Jahr 2017 erfolgen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Flöthe geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor.

 

Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen zwar teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften aber sie vermittelt dennoch unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Flöthe.

 

Im Rahmen der Prüfung wurden 39 Sachverhalte (dabei 1 Sachverhalt mit 8 Anlagegütern) festgestellt, die eine Ergänzung oder Änderung der Anlagegüter und/oder –werte sowie Umbuchungen zwischen Bilanzkonten notwendig machten. Hiervon sind 34 Sachverhalte für die Jahre 2012 bis 2014 auch abschreibungsrelevant.  Die aufgrund dieser Prüfung erforderlichen Berichtigungen erfolgen mit dem Jahresabschluss 2015, weil zwischenzeitlich ein Softwaresystemwechsel stattgefunden hat und die Korrekturen im Altsystem nicht mehr bzw. nur mit erheblichem (auch erheblichem finanziellem) Aufwand durchführbar gewesen wären. Zudem hätten die Korrekturen im „Altsystem“ nochmals weitere deutliche zeitliche Verzögerungen zur Folge.

 

Gemäß § 62 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) kann eine Berichtigung letztmals im vierten der ersten Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Soweit eine Korrekturnotwendigkeit für eine wesentliche Position der ersten Eröffnungsbilanz nach Fristablauf festgestellt und durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bestätigt wird, ist eine Berichtigung des Wertansatzes bis zum zehnten auf die Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss zulässig.

 

Die Berichtigungen werden im Haushaltsjahr 2015 gebucht. Die haushaltsrechtlichen Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 sind daher im Jahresergebnis der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) mit entsprechenden Verwerfungen durch die nicht vollständig darstellbare Auflösung der Sonderposten bzw. der  Abschreibungen verbunden. Im Korrekturjahr 2015 werden die Verwerfungen durch außerordentliche Erträge und Aufwendungen bereinigt. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 

Zu den festgellten und geforderten Bilanzänderungen nehme ich wie folgt Stellung:

 

 

 

 

 

 

 

Die abschreibungsrelevanten Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

Auf den erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Flöthe wird hingewiesen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat beschließt die vorliegende 1. Eröffnungsbilanz nebst ihres Anhanges und ihrer Anlagen in der vorgelegten Form. Gleichzeitig wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Flöthe zum 01.01.2012 vom 22.11.2017 zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                     Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                            

Jährliche Folgekosten:                                                                  

Jährliche Abschreibungen: