Betreff
Ausstattung Sportheim Börßum.
Vorlage
B-XVIII/042/2017
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der ESV Achim / Börßum e. V. hat mit Schreiben vom 28.09.2016 einen Antrag auf allgemeine Renovierungsarbeiten gestellt. Über den Antrag wurde auf der Sitzung des Rates der Gemeinde Börßum am 24.10.2016 beraten. Der Rat der Gemeinde Börßum hat entschieden den Ausschuss für Bauen, Natur- und Umweltschutz damit zu betrauen sich vor Ort die notwendigen bzw. beantragten Renovierungsarbeiten anzusehen.

 

Bei einer Ortsbesichtigung des o.g. Ausschusses am 08.04.2017 wurde den Ausschussmitgliedern durch den Ausschussvorsitzenden das Ansinnen des ESV Achim / Börßum erläutert. In der darauffolgenden Sitzung des Ausschusses für Bauen-, Natur- und Umweltschutz der Gemeinde Börßum am 15.05.2017 wurde dann festgelegt, dass der Ausschussvorsitzende mit dem ESV Achim / Börßum sprechen wird, damit die beantragte Verlegung eines neuen Fußbodens in Eigenleistung durch den Verein erfolgt.

Über eine eventuelle neue Bestuhlung wurde in dem o. g. Ausschuss nicht gesprochen. Die Angelegenheit wurde dem Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Börßum übertragen.

Konkrete Kostenangebote liegen hierfür vom ESV Achim / Börßum nicht vor. In dem Antrag vom 28.09.2016 steht eine geschätzte Auftragssumme in Höhe von 2.200,00 €, so dass ein Zuschuss nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Börßum, nach einem entsprechenden Verwendungsnachweis und nach Vorlage von drei Kostenangeboten, bei rd. 550,00 € liegen würde.

 

Für die im Antrag genannte Erneuerung der Außentür wurde festgelegt diese zu erneuern, wenn es sich um eine Fluchttür handelt.

Die dargelegte Tür ist ein Nebenein- bzw. ausgang zum Aufenthaltsraum / Versammlungsraum der von der Gemeinde Börßum bzw. dem Verein für Vermietungen an Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Raum kann auch ohne den anschließenden Thekenraum an Dritte vermietet werden, so dass die Tür als Hauptein- bzw.ausgang für die Veranstaltungen genutzt wird. Daraus erschließt sich auch, dass die Tür ggfs. als Fluchttür dient.

Ein entsprechender Hinweis hierzu ist aus den vorhandenen damaligen Bauunterlagen jedoch nicht ersichtlich.

Auch hierfür liegen noch keine konkreten Kostenangebote vor. Die geschätzte Auftragssumme des ESV Achim / Börßum lautet hierzu 2.500,00 €.

 

Gem. § 8 Abs. 1 des Überlassungsvertrages zwischen der Gemeinde Börßum und dem ESV Achim / Börßum darf der Verein die Anlagen und das Sportheim Dritten zur Verfügung stellen. Die Einnahmen verbleiben dem Verein und werden ausschließlich für die Unterhaltung und Pflege der Anlagen, des Inventars und des Gebäudes verwendet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob ein Zuschuss für die Erneuerung der Bestuhlung und der Nebenaußentür, nach Vorlage entsprechender Kostenangebote, erfolgen soll.

Die Mittel hierfür müssen bei Zustimmung im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: