Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung ist gemäß § 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 13 der
Eigenbetriebsverordnung vom Rat der Samtgemeinde Oderwald zu beschließen.
Der Erfolgsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 675.400,00 €
ab und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 9.300,00 € aus.
Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von
351.000,00 € ab und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von
181.700,00 € vor.
Im Wirtschaftsjahr 2018 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 165.000,00 € vorgesehen.
Auf die als Anlage beigefügten Vorbemerkungen zu dem Wirtschaftsplan Wasserversorgung 2018
wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,
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den Wirtschaftsplan für das
Jahr 2018 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.