Betreff
Errichtung eines Bootsstegs an der Oker.
Vorlage
O-XVII/001/2011
Art
Beschlussvorlage Ohrum

Sachverhalt:

Der Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt aus Fremdenverkehrs- und Naherholungsinteressen Bootsstege am Gewässer Oker zu errichten und der Gemeinde Ohrum für ihr Gebiet zur Nutzung zu übereignen.

 

Für den Bau, die Nutzung und die Unterhaltung sowie den Zugang zu dem Bootssteg ist es erforderlich, einen Gestattungsvertrag mit den betreffenden Eigentümern zu schließen.

 

Der Gestattungsvertrag soll für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren unterzeichnet werden.

 

Der Rat der Gemeinde Ohrum hat bereits in seiner Sitzung am 29.08.2011 über den Gestattungsvertrag beraten und gebeten dem Landkreis Wolfenbüttel mitzuteilen, dass zwei Änderungen in dem Vertrag gewünscht sind.  Die durch die „Verkehrssicherungspflicht“ entstehenden Unterhaltungskosten sind der Gemeinde Ohrum durch den Landkreis Wolfenbüttel zu erstatten und der Landkreis möchte sich bitte mit den Eigentümern der Grundstücke, die für die Errichtung der Bootsstege benötigt werden, abstimmen, ob die Grundstücke hierfür genutzt werden dürfen.

 

Der Landkreis Wolfenbüttel hat mit Schreiben vom 26.09.2011 mitgeteilt, dass eine Änderung im Entwurf des Gestattungsvertrages nicht vorgesehen ist. Der Entwurf ist mit dem Kommunalen Schadensausgleich abgestimmt, so dass Fragen bezüglich der Versicherungspflicht geklärt sind.

 

 

Sollte die Gemeinde Ohrum bei ihrer Entscheidung bleiben, ist der Bau von Kanustegen im Bereich der Samtgemeinde Oderwald unwahrscheinlich.

 



Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat der Gemeinde Ohrum wird um Entscheidung gebeten, ob ein Gestattungsvertrag mit dem Landkreis Wolfenbüttel zur Errichtung eines Bootssteges an der Oker in der Gemarkung Ohrum, gem. der beigefügten Anlage, geschlossen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                    Ergebnishaushalt                        Finanzhaushalt

                                                    52110-752110-421200              52110-752110-721200

Mittel stehen zur Verfügung:    

Gesamtausgaben:                   

Jährliche Folgekosten:             200,00 €

Jährliche Abschreibungen: