Sachverhalt:
Der
Landkreis Wolfenbüttel beabsichtigt aus Fremdenverkehrs- und
Naherholungsinteressen Bootsstege am Gewässer Oker zu errichten und der
Gemeinde Ohrum für ihr Gebiet zur Nutzung zu übereignen.
Für
den Bau, die Nutzung und die Unterhaltung sowie den Zugang zu dem Bootssteg ist
es erforderlich, einen Gestattungsvertrag mit den betreffenden Eigentümern zu
schließen.
Der
Gestattungsvertrag soll für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren unterzeichnet
werden.
Der
Rat der Gemeinde Ohrum hat bereits in seiner Sitzung am 29.08.2011 über den
Gestattungsvertrag beraten und gebeten dem Landkreis Wolfenbüttel mitzuteilen,
dass zwei Änderungen in dem Vertrag gewünscht sind. Die durch die „Verkehrssicherungspflicht“
entstehenden Unterhaltungskosten sind der Gemeinde Ohrum durch den Landkreis
Wolfenbüttel zu erstatten und der Landkreis möchte sich bitte mit den
Eigentümern der Grundstücke, die für die Errichtung der Bootsstege benötigt
werden, abstimmen, ob die Grundstücke hierfür genutzt werden dürfen.
Der Landkreis Wolfenbüttel hat
mit Schreiben vom 26.09.2011 mitgeteilt, dass eine Änderung im Entwurf des
Gestattungsvertrages nicht vorgesehen ist. Der Entwurf ist mit dem Kommunalen
Schadensausgleich abgestimmt, so dass Fragen bezüglich der Versicherungspflicht
geklärt sind.
Sollte die Gemeinde Ohrum bei ihrer Entscheidung bleiben, ist der Bau von Kanustegen im Bereich der Samtgemeinde Oderwald unwahrscheinlich.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat der
Gemeinde Ohrum wird um Entscheidung gebeten, ob ein Gestattungsvertrag mit dem
Landkreis Wolfenbüttel zur Errichtung eines Bootssteges an der Oker in der
Gemarkung Ohrum, gem. der beigefügten Anlage, geschlossen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
52110-752110-421200 52110-752110-721200
Mittel stehen zur Verfügung:
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten: 200,00 €
Jährliche
Abschreibungen: