Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2017.
Vorlage
B-XVIII/048/2017
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 wird die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt es in den Produkten 11170, 36510, 53110, 54110 und 61110.  Insgesamt ergibt sich durch diesen 1. Nachtragshaushalt leicht reduzierter aber weiterhin ein nicht unerheblicher ordentlicher Verlust für das Haushaltsjahr 2017 von insgesamt nunmehr € 346.800,00 (vorher Verlust in Höhe von € 417.100,00). Die 4 Teilhaushalte werden im Vorbericht dargestellt.

 

Als zusätzliche Investitionen im Haushaltsjahr 2017 sind die beschlossenen Zuwendungen zur Vereinsförderung  und der zu erwartende Planungskostenanteil für die Renaturierung der Hahnebeeke in Bornum veranschlagt. Die Umsetzung der Baumaßnahme „Hahnebeeke“ ist für 2018 geplant. Die Investitionsmaßnahmen können nur durch die zusätzliche Aufnahme von Krediten gedeckt werden.

 

Die Veränderungen sind im beigefügten Vorbericht ausführlich dargestellt.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.

 

Die Haushaltsplanung weist einen Finanzmittelverlust in Höhe von € 305.100 aus. Hiervon entfallen Verluste in Höhe von € 198.400,00 auf die laufenden Verwaltungsgeschäfte                    und € 106.700,00 auf Tilgungen. Für die Folgejahre entstehen weitere Finanzmittelverluste von regelmäßig deutlich über € 100.000,00.

 

Ein Haushaltsausgleich im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht absehbar.

 

Die Gemeinde Börßum muss dringend nachhaltige Haushaltssicherungsmaßnahmen erarbeiten. Ich weise darauf hin, dass der Landkreis Wolfenbüttel die Beanstandung künftiger Haushalte in Erwägung gezogen hat, sofern nicht erkennbar wird, dass die Gemeinde Börßum einen wesentlichen Teil zur Gewährung der Bedarfszuweisungen leisten wird und zudem einen fraktionsübergreifenden politischen Willen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung aufzeigt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan 2017 für die Gemeinde Börßum wird zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: