Sachverhalt:
Gemäß § 110 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaften des Schulträgers und aus stimmberechtigten Vertreterinnen oder Vertretern der Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss muss mindestens je ein Vertreter der Lehrer und der Eltern angehören.
Die Vertreter der Schulen werden von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers aufgrund verbindlicher Vorschläge der nach § 110 NSchG Berechtigten berufen. Die Vorschläge sind bindend (§ 110 Abs. 4 NSchG).
Zu Beginn des neuen Schuljahres 2017/2018 haben sich personelle Änderungen bei den Vertretern der Lehrkräfte ergeben. Die sich bei den Elternvertretern ergebenden Veränderungen wurden von den jeweiligen Schulelternräten bestätigt. Für das Schuljahr 2017/2018 wurden von den Schulen folgende Personen für eine Berufung in den Schulausschuss benannt (die Änderungen sind kursiv und unterstrichen dargestellt):
Vertreter der Lehrer:
Grundschule
Börßum Grundschule Cramme
Frau Sabine Schenke Frau
Kirsten Meyer-Pokorny
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Ingeborg Naujok Herr
Tilmann Länger.
Vertreter der Eltern:
Grundschule Börßum Grundschule Cramme
Frau Elke Hommel Herr Stefan Schmidt
Ersatzmitglied: Ersatzmitglied:
Frau Claudia Mädge Frau Jennifer Mack
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Neben den von der Vertretung bereits festgestellten
Mitgliedern gehören dem Schulausschuss der Samtgemeinde Oderwald die in dieser
Verwaltungsvorlage aufgeführten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen und
der Erziehungsberechtigten an.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: