Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2018 mit Stellenplan 2018 und Haushaltssicherungskonzept 2018.
Vorlage
H-XVIII/017/2017
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2018 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 121.100,00 aus. Die mittelfristige Finanzplanung weist einen dauerhaften Jahresverlust bis 2021 aus. Die Investitionen im Finanzhaushalt  müssen durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von € 39.000,00 finanziert werden.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich.

Hierzu weise ich darauf hin, dass die Kommunalaufsicht für das Haushaltsjahr 2018ff die Fortführung und nachhaltige Intensivierung der Konsolidierungsbemühungen des Rates der Gemeinde Heiningen erwartet. Auf die Pflicht zur Haushaltssicherung wird besonders hingewiesen. Die Beschlussfassung und Umsetzung weiterer Haushaltssicherungsmaßnahmen wird vom Rat der Gemeinde Heiningen im weiterführenden Bedarfszuweisungsverfahren (Samtgemeinde Oderwald und alle Mitgliedsgemeinden) erforderlich. Das lfd. Bedarfszuweisungsverfahren 2017 wird im Frühjahr 2018 auf Ebene der „Bürgermeisterrunde“ besprochen und anschließend den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Eine Verringerung des Hebesatzes für die Berechnung der Kreisumlage  könnte sich aufgrund des beim Landkreis Wolfenbüttel hierzu vorliegenden Antrages der kreisangehörigen Kommunen ergeben. Die Reduzierung der Kreisumlage würde für die Gemeinde Heiningen eine Haushaltsverbesserung in Höhe                                  von € 3.500,00/Prozentpunkt bedeuten.

 

Im Haushalt 2018 werden die bisherigen Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit in den Produkten „Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und „Dorfgemeinschaftshaus“  wieder aufgenommen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

 

In der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2018 wurde unter § 7 zusätzlich eine Regelung zur Festlegung einer Wertgrenze gem. § 12 Abs. 1 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)

 

Auszug § 12 Abs. 1 KomHKVO:

§ 12

Investitionen

(1) 1 Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung oberhalb einer von der Kommune festgelegten Wertgrenze beschlossen werden, soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. 2 Vor Beginn einer Investition mit unerheblicher finanzieller Bedeutung bis zu der nach Satz 1 festgelegten Wertgrenze muss eine Folgekostenberechnung vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt eine Wertgrenze in Höhe von € 100.000,00 vor. Die Wertgrenze ist änderbar. Selbstverständlich ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unterhalb der festgesetzten Wertgrenze in bestimmten Sachverhalten durchaus auch geboten bzw. wird dem Rat der Gemeinde Heiningen dann in Vorbereitung eines Investitionsvorhabens auch verwaltungsseitig empfohlen. 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2018 incl. Stellenplan 2018 wird                 erlassen.

 

·         Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2018 wird beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: