Hierzu wird auf die beigefügten
Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 mit den
entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2018 weist im
ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 121.100,00 aus.
Die mittelfristige Finanzplanung weist einen dauerhaften Jahresverlust bis 2021
aus. Die Investitionen im Finanzhaushalt
müssen durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von € 39.000,00
finanziert werden.
Der Beschluss eines
Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich.
Hierzu weise ich darauf hin, dass die
Kommunalaufsicht für das Haushaltsjahr 2018ff die Fortführung und nachhaltige
Intensivierung der Konsolidierungsbemühungen des Rates der Gemeinde Heiningen
erwartet. Auf die Pflicht zur Haushaltssicherung wird besonders hingewiesen.
Die Beschlussfassung und Umsetzung weiterer Haushaltssicherungsmaßnahmen wird
vom Rat der Gemeinde Heiningen im weiterführenden Bedarfszuweisungsverfahren
(Samtgemeinde Oderwald und alle Mitgliedsgemeinden) erforderlich. Das lfd.
Bedarfszuweisungsverfahren 2017 wird im Frühjahr 2018 auf Ebene der „Bürgermeisterrunde“
besprochen und anschließend den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Eine Verringerung des Hebesatzes für
die Berechnung der Kreisumlage könnte
sich aufgrund des beim Landkreis Wolfenbüttel hierzu vorliegenden Antrages der
kreisangehörigen Kommunen ergeben. Die Reduzierung der Kreisumlage würde für
die Gemeinde Heiningen eine Haushaltsverbesserung in Höhe von €
3.500,00/Prozentpunkt bedeuten.
Im Haushalt 2018 werden die
bisherigen Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit in den Produkten
„Gemeindestraßen“, „Straßenbeleuchtung“ und „Dorfgemeinschaftshaus“ wieder aufgenommen.
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
In der Haushaltssatzung des
Haushaltsjahres 2018 wurde unter § 7 zusätzlich eine Regelung zur Festlegung
einer Wertgrenze gem. § 12 Abs. 1 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung
(KomHKVO)
Auszug § 12 Abs. 1 KomHKVO:
§ 12
Investitionen
(1) 1 Bevor Investitionen
von erheblicher finanzieller Bedeutung oberhalb einer von der Kommune
festgelegten Wertgrenze beschlossen werden, soll durch einen
Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten
die für die Kommune wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. 2 Vor Beginn einer
Investition mit unerheblicher finanzieller Bedeutung bis zu der nach Satz 1
festgelegten Wertgrenze muss eine Folgekostenberechnung vorgenommen werden.
Die Verwaltung schlägt eine
Wertgrenze in Höhe von € 100.000,00 vor. Die Wertgrenze ist änderbar.
Selbstverständlich ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unterhalb der
festgesetzten Wertgrenze in bestimmten Sachverhalten durchaus auch geboten bzw.
wird dem Rat der Gemeinde Heiningen dann in Vorbereitung eines
Investitionsvorhabens auch verwaltungsseitig empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2018
incl. Stellenplan 2018 wird
erlassen.
·
Das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept 2018 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: