Sachverhalt:
Am
17.08.2017 wurde eine fachtechnische Schwerpunktprüfung und die Prüfung von
Vergaben bei der Gemeinde Dorstadt für das Haushaltsjahr 2016 durchgeführt.
Zum Prüfbericht wird wie folgt
Stellung genommen:
(6.1)
Vorlagepflicht beim RPA versäumt
Wird zukünftig beachtet.
(6.2)
Unvollständige Dokumentation
Wird zukünftig beachtet. Seit Beschluss des
Rates wird über den gesamten Verfahrensstand eine elektronische Akte geführt.
(6.3)
Vergleichsangebote fehlen
Architekten- und Ingenieurleistungen sind
bei einem Auftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte keine Leistungen i.S.
der VOL (§ 1 VOL/A 2. Spiegelstrich). Architekten- und Ingenieurleistungen
gelten als nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbare Leistungen (die Lösung
einer Planungsaufgabe ist vorab nicht beschreibbar).
Zum Abschluss eines
Architekten-/Ingenieurvertrags haben die öffentlichen Auftraggeber unterhalb
der EU-Schwellenwerte die Möglichkeit, einen Architekten-/Ingenieurleistung freihändig zu vergeben.
Die „Freihändige
Vergabe“ einer Architekten-/Ingenieurleistung ist nach § 31 Abs.
1 GemHVO zulässig (die „Natur des Geschäfts“ rechtfertigt diese Vergabeart).
Architekten-/ Ingenieurleistungen sind geistig-schöpferische Leistungen und
keine marktgängigen Leistungen. Insofern unterscheiden sich die
Architekten-/Ingenieurleistungen erheblich von den VOB-Bauleistungen oder
VOL-Liefer- und Dienstleistungen. Freiberufliche Dienstleistungen sind für eine
Ausschreibung weniger geeignet. Die Beauftragung eines Architekten/Ingenieurs
ist Vertrauenssache, was letztlich entscheidend die Freihändige Vergabe
rechtfertigt.
Architekten-/Ingenieurleistungen sollen grundsätzlich
dem Büro übertragen werden, das über ausreichende Erfahrungen verfügt, dessen
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im konkreten Auftragsfall
gegeben ist und das im Übrigen auch Gewähr für eine wirtschaftliche Planung und
Bauausführung bieten kann.
Die am häufigsten praktizierte Vergabeart
ist die Freihändige Einzelvergabe. Es ist zulässig, eine
Architekten-/Ingenieurleistung unmittelbar einem (einzigen) Büro zu übertragen,
ohne zuvor ein bestimmtes Verfahren durchzuführen oder mehrere Angebote
einzuholen. Es ist auch zulässig und beispielsweise im Tiefbaubereich meist
auch zweckmäßig, Aufträge wiederholt demselben Architekten-/Ingenieurbüro zu
erteilen.
Architekten-/Ingenieurleistungen können auch
erst nach vorheriger Einholung von
Honorarangeboten vergeben werden. Die Durchführung eines solchen „freihändigen
Preiswettbewerbs“ ist zulässig, wenn Architekten-/Ingenieurleistungen vergeben
werden sollen, die noch nicht in Leistungsbildern in der HOAI erfasst sind bzw.
für die noch „freie Honorare“ vereinbart werden dürfen.
Sind Architekten-/Ingenieurleistungen jedoch
nach der HOAI zu honorieren, ist bei Einholung von Honorarangeboten darauf zu
achten, dass die Leistungen auch entsprechend dieser Bestimmungen honoriert
werden.
(6.4)
Vertragsgrundlage mit dem Planer
Ein Ing.-Vertrag ist beim Planungsbüro
angefordert.
(6.5)
Eigenerklärungen
Wird
zukünftig beachtet. Das beauftragte Planungsbüro ist nicht zum erstmal im
Bereich der Samtgemeinde Oderwald tätig. Es ist als zuverlässig anerkannt. Auf
die Einholung der Eigenerklärung wurde verzichtet, da Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aufgrund eigener Erfahrungen beurteilt
werden konnten.
(6.6) Honorar
Siehe
(6.3) vorletzter und letzter Absatz.
Bei der Prüfung wurde insbesondere auf die Rechtmäßigkeit sowie die
Wirtschaftlichkeit der Vergaben geachtet.
Zur Prüfung wurden Sachvorgänge sowie Kassen- und technische Unterlagen
herangezogen.
Als Ergebnis des fachtechnischen Teils der Prüfung der Jahresrechnungen
2016 ist festzustellen, dass die geprüften Vergaben, bis auf die im Prüfbericht
dargestellten Prüfungsfeststellungen, ordnungsgemäß durchgeführt und die in
Auftrag gegebenen Maßnahmen und Abrechnungen – soweit überprüft - sachgerecht
abgerechnet worden sind.
Der detaillierte Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises
Wolfenbüttel ist als Anlage beigefügt und ist lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: