Sachverhalt:
Im Rahmen der Veranstaltung zum Ortsjubiläum 1250 Jahre Ohrum ist ein
Überschussbetrag in Höhe von € 3.021,47 entstanden. Dieser Betrag sollte
grundsätzlich für Ausgaben im Zusammenhang mit der kulturellen und
gesellschaftlichen „Ortsentwicklung“
verwendet werden. Ein nachhaltiger Anlass war in den Jahren seit der Festveranstaltung nicht erkennbar.
Nunmehr hat sich ein Verein zur Förderung der Dorfgemeinschaft in Ohrum
gegründet. Dieser Verein ist im Sinne der Steuerrichtlinien als gemeinnütziger
Verein anerkannt. Sein Aufgabenzweck steht im grundsätzlichen Einvernehmen mit
der ursprünglichen Verwendungsidee des Überschusses.
Der neue Ohrumer Verein sollte daher den Betrag als einmalige Zuwendung
der Gemeinde Ohrum erhalten und entsprechend seinem Vereinszweck verwenden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Ohrum wird gebeten,
·
der Förderverein Dorfgemeinschaft Ohrum e.V. erhält eine einmalige Zuwendung
in Höhe von € 3.021,47.
Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Vorlage der Bestätigung des Finanzamtes
zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben: 3.021,47 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: