Betreff
Feststellung des Sitzverlustes;
Ratsherr Henning Plumeyer.
Vorlage
SG-X/083/2017
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10. November 2017 hat Herr Henning Plumeyer mitgeteilt, dass er sein Mandat als Ratsherr des Samtgemeinderates mit Wirkung zum 30.11.2017 niederlegt.

 

Gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung verliert ein Abgeordneter seinen Sitz in der Vertretung durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten. Eine Verzichtserklärung darf nicht in elektronischer Form abgegeben und nicht widerrufen werden.

 

Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG stellt die Vertretung zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob eine Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt. Als sog. innerorganisatorischer Akt bedarf der Beschluss nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

Vor der Feststellung des Sitzverlustes ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

An der Beratung und Beschlussfassung über den Sitzverlust wirkt Ratsherr Henning Plumeyer nach § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 NKomVG nicht mit.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Es wird gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festgestellt, dass Ratsherr Henning Plumeyer seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Oderwald nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: