Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "Nördlich des Friedhofsweges" in Börßum;
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
B-XVIII/049/2017
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat den Entwurf zur 2. Änderung  des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ in Börßum erarbeitet.

 

Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange anhand der Beschlussempfehlungen des Planungsbüros Warnecke, kann nunmehr zur Fortführung des Verfahrens die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ als Satzung beschlossen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·        Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt, die vorliegenden Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange wie vorgeschlagen zu behandeln.

·        Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt gem. § 10 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ in Börßum als Satzung. Dem Bebauungsplan mit der Begründung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: