Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Sachverhalt:
Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ in Börßum erarbeitet.
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange anhand der Beschlussempfehlungen des Planungsbüros Warnecke, kann nunmehr zur Fortführung des Verfahrens die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt, die
vorliegenden Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange wie
vorgeschlagen zu behandeln.
·
Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt gem. § 10 BauGB
die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Friedhofsweges“ in Börßum als
Satzung. Dem Bebauungsplan mit der Begründung wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: