Betreff
Änderung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes "Nördlich der Dorstädter Straße" in Börßum OT Bornum;
Aufstellungbeschluss.
Vorlage
B-XVIII/052/2017
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Die Aufstellung des Bebauungsplans am nördlichen Ortsrand von Bornum erfolgte, um den damals dringenden Wohnbedarf zu überplanen. Mittlerweile ist das Plangebiet des Bebauungsplans „Nördlich der Dorstädter Straße“ vollständig bebaut.

 

Der Bebauungsplan „Nördlich der Dorstädter Straße“ entspricht mit seinen Festsetzungen nicht mehr den heutigen Ansprüchen und den tatsächlichen Gegebenheiten (Entfall des Gewässers etc.) Um den Grundstückseigentümern Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken zu ermöglichen, sollte der Bebauungsplan „Nördlich der Dorstädter Straße“ aufgehoben werden. Erweiterungsbauten bzw. mögliche Neubauten werden dann künftig als Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (Bebauung im unbeplanten Innenbereich) beurteilt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Nördlich der Dorstädter Straße“ in Börßum OT Bornum förmlich eingeleitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: