Sachverhalt:
Zur Vorbereitung des Haushalts 2018 haben die Schulleitungen ihre
Mittelanmeldungen eingereicht. Die Mittelanmeldungen der Grundschulen sind
dieser Drucksache als Anlage 4 und 5 als Information beigefügt.
- Ergebnishaushalt
Der Schuletat besteht aus drei Produkten. Die Grundschule Börßum und die
Grundschule Cramme werden jeweils als eigenes Budget geführt.
Produkt |
Erträge |
Aufwendungen |
Überschuss/Defizit |
21110 – Grundschule Börßum |
14.900 Euro |
166.400 Euro |
-151.500 Euro |
21112 – Grundschule Cramme |
4.800 Euro |
113.200 Euro |
-108.400 Euro |
21113 – Grundschule allgemein |
122.800 Euro |
427.100 Euro |
-304.300 Euro |
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|
|
Gesamt |
142.500 Euro |
706.700 Euro |
-564.200 Euro |
Für die Haushaltsplanung 2018 wurden die Mittelanmeldungen der
Grundschulen ergänzt (Anlagen 1-3). Dabei wurde sich an den Erträgen und
Aufwendungen der Vorjahre orientiert. Zu Abweichungen im Ertrags- bzw.
Aufwandsbereich wird wie folgt Stellung genommen:
Verwaltungsseitig ist davon ausgegangen
worden, dass die Gremien der Samtgemeinde Oderwald der Beschlussempfehlung der
Drucksache-Nr.: SG-X/094/2017 – Finanzielle Beteiligung an den
Ganztagsgrundschulen in Börßum und Cramme folgen werden. Bei den Produktkonten 21110.431100
und 21112.431100 – Zuweisungen an
das Land wurden Haushaltsansätze aufgrund der Ganztagsplanungen der
Schulleitungen gebildet. Die Ansätze wurden auf volle Tausend Euro aufgerundet.
An geringwertigen Vermögensgegenständen (bis 1.000 Euro) sind 2018 von
den Schulen folgende Anschaffungen geplant:
Grundschule Börßum – Produktkonto
21110.422200
·
500 Euro Telefonanlage
Hausmeister/Lehrerzimmer
·
250 Euro Drucker für das Lehrerzimmer
(Zeugnisse)
·
200 Euro Mikrofone
Für die Anschaffung einer Telefonanlage
Hausmeister/Lehrerzimmer, eines Druckers und für Mikrofone wurden bereits für
das Haushaltsjahr 2017 Mittel eingeplant, die aber nicht verausgabt wurden.
Bezüglich der Anschaffung einer Telefonanlage wurde mit der Fa. beam SoIutions
& Technology GmbH abgestimmt, dass die noch voll funktionsfähige Telefonanlage
aus dem bisherigen Verwaltungsgebäude in der Grundschule Börßum installiert
wird. Haushaltsmittel für eine Telefonanlage wurden nicht berücksichtigt.
Grundschule Cramme – Produktkonto
21112.422200
·
800 Euro 1 Notebook für einen Lehrerarbeitsplatz
·
1.000
Euro 1 Lesesessel
·
600 Euro 2 Tische
·
1.000
Euro 4 Konferenzstühle
·
200 Euro 1 Kühlschrank für Sanitätsbedarf
·
200 Euro Bluethooth-Lautsprecher
·
200 Euro 2 abwischbare Magnettafeln
·
700 Euro 1 runder Teppich
Für die Ausstattung eines Lehrerarbeitsplatzes waren im Haushaltsplan
2017 bereits Mittel eingeplant, die nicht verausgabt wurden.
- Finanzhaushalt
Sach-Investitionen 2018
Von den Grundschulen sind folgende größere Investitionen (Erwerb
v. Vermögens-gegenständen über 1.000 Euro) vorgesehen:
Grundschule Börßum – Produktkonto 21110.783110
·
6.000 Euro für 1 Activeboard
·
1.000 Euro für 1 elek. Klavier
Grundschule Cramme – Produktkonto 21112.783110:
·
6.000
Euro für den Einbau von Fenstermarkisen als
·
2.500
Euro für die Anschaffung einer Industriespülmaschine
Die von der Schule beabsichtigte Investition für
den Einbau von Fenster-markisen wurde bei den Investitionen für Baumaßnahmen
berücksichtigt.
Investitionen für Baumaßnahmen 2018
Mit dem zzt. im Referentenentwurf vorliegenden Änderungsgesetz zum Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG – sog. KIP II) sollen Bundesmittel für die Schulsanierung in finanzschwachen Kommunen umgesetzt werden. Für die Umsetzung soll ein einfaches Verwaltungsverfahren für die Mittelverteilung zur Anwendung kommen. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau sowie die Erweiterung der Schulinfrastruktur (dazu gehören alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die dem Schulbetrieb dienen – nicht aber digitale Endgeräte), die ein Investitionsvolumen von 40.000 Euro überschreiten. Nach dem Referentenentwurf liegt die Förderhöchstgrenze für die Samtgemeinde Oderwald bei einer Summe von insgesamt 202.813,35 Euro. Der von jeder finanzschwachen Kommune zu leistende Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass etwaige durchzuführende Einzelmaßnahmen in den Schulen kumuliert werden können, um das Mindestinvestitionsvolumen zu erreichen.
Das Architekturbüro Urbisch hat für die Grundschulen in Börßum und Cramme einen Maßnahmenkatalog für etwaig durchzuführende förderfähige Investitionen erstellt (s. Anlagen 6 und 7). Aufgrund des Maßnahmenkataloges wurden bei den Produktkonten 21110.787100 und 21112.787100 – Auszahlungen Hochbaumaßnahmen Planansätze in Höhe von 66.900 Euro bzw. 68.300 Euro gebildet. Im Hinblick auf die vom Land zu erwartenden Fördermittel wurden bei den Produktkonten 21110.681100 und 21112.681100 – Investitionszuwendungen Land Ansätze in Höhe von 60.100 Euro bzw. 61.400 Euro veranschlagt. Es ist beabsichtigt, die Investitionen nur unter der Bedingung des Inkrafttretens des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der
Schulausschuss wird gebeten, folgende Beschlussempfehlung zu fassen:
·
Den als Anlage beigefügten Entwürfen des
Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2018 „Produkte 21110, 21112 und 21113 –
Grundschulen“ wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: