Betreff
Haushaltsplanentwurf 2018 - Produkte 21110, 21112 und 21113 - Grundschulen
Vorlage
SG-X/095/2018
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Zur Vorbereitung des Haushalts 2018 haben die Schulleitungen ihre Mittelanmeldungen eingereicht. Die Mittelanmeldungen der Grundschulen sind dieser Drucksache als Anlage 4 und 5 als Information beigefügt.

 

  1. Ergebnishaushalt

 

Der Schuletat besteht aus drei Produkten. Die Grundschule Börßum und die Grundschule Cramme werden jeweils als eigenes Budget geführt.

 

Produkt

Erträge

Aufwendungen

Überschuss/Defizit

21110 – Grundschule Börßum

14.900 Euro

166.400 Euro

-151.500 Euro

21112 – Grundschule Cramme

4.800 Euro

113.200 Euro

-108.400 Euro

21113 – Grundschule allgemein

122.800 Euro

427.100 Euro

-304.300 Euro

 

 

 

 

Gesamt

142.500 Euro

706.700 Euro

-564.200 Euro

 

Für die Haushaltsplanung 2018 wurden die Mittelanmeldungen der Grundschulen ergänzt (Anlagen 1-3). Dabei wurde sich an den Erträgen und Aufwendungen der Vorjahre orientiert. Zu Abweichungen im Ertrags- bzw. Aufwandsbereich wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Verwaltungsseitig ist davon ausgegangen worden, dass die Gremien der Samtgemeinde Oderwald der Beschlussempfehlung der Drucksache-Nr.: SG-X/094/2017 – Finanzielle Beteiligung an den Ganztagsgrundschulen in Börßum und Cramme folgen werden. Bei den Produktkonten 21110.431100 und 21112.431100Zuweisungen an das Land wurden Haushaltsansätze aufgrund der Ganztagsplanungen der Schulleitungen gebildet. Die Ansätze wurden auf volle Tausend Euro aufgerundet.

 


 

An geringwertigen Vermögensgegenständen (bis 1.000 Euro) sind 2018 von den Schulen folgende Anschaffungen geplant:

 

Grundschule Börßum – Produktkonto 21110.422200

 

·            500 Euro Telefonanlage Hausmeister/Lehrerzimmer

·            250 Euro Drucker für das Lehrerzimmer (Zeugnisse)

·            200 Euro Mikrofone

 

Für die Anschaffung einer Telefonanlage Hausmeister/Lehrerzimmer, eines Druckers und für Mikrofone wurden bereits für das Haushaltsjahr 2017 Mittel eingeplant, die aber nicht verausgabt wurden. Bezüglich der Anschaffung einer Telefonanlage wurde mit der Fa. beam SoIutions & Technology GmbH abgestimmt, dass die noch voll funktionsfähige Telefonanlage aus dem bisherigen Verwaltungsgebäude in der Grundschule Börßum installiert wird. Haushaltsmittel für eine Telefonanlage wurden nicht berücksichtigt.

 

 

Grundschule Cramme – Produktkonto 21112.422200

 

·            800 Euro 1 Notebook für einen Lehrerarbeitsplatz

·         1.000 Euro 1 Lesesessel

·            600 Euro 2 Tische

·         1.000 Euro 4 Konferenzstühle

·            200 Euro 1 Kühlschrank für Sanitätsbedarf

·            200 Euro Bluethooth-Lautsprecher

·            200 Euro 2 abwischbare Magnettafeln

·            700 Euro 1 runder Teppich

 

Für die Ausstattung eines Lehrerarbeitsplatzes waren im Haushaltsplan 2017 bereits Mittel eingeplant, die nicht verausgabt wurden.

 

 

 

  1. Finanzhaushalt

 

Sach-Investitionen 2018

Von den Grundschulen sind folgende größere Investitionen (Erwerb v. Vermögens-gegenständen über 1.000 Euro) vorgesehen:

 

Grundschule Börßum – Produktkonto 21110.783110

·         6.000 Euro für 1 Activeboard

·         1.000 Euro für 1 elek. Klavier

 

 

Grundschule Cramme – Produktkonto 21112.783110:

·                                 6.000 Euro für den Einbau von Fenstermarkisen als

·                                 2.500 Euro für die Anschaffung einer Industriespülmaschine

 

Die von der Schule beabsichtigte Investition für den Einbau von Fenster-markisen wurde bei den Investitionen für Baumaßnahmen berücksichtigt.

 

 


 

Investitionen für Baumaßnahmen 2018

Mit dem zzt. im Referentenentwurf vorliegenden Änderungsgesetz zum Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG – sog. KIP II) sollen Bundesmittel für die Schulsanierung in finanzschwachen Kommunen umgesetzt werden. Für die Umsetzung soll ein einfaches Verwaltungsverfahren für die Mittelverteilung zur Anwendung kommen. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau sowie die Erweiterung der Schulinfrastruktur (dazu gehören alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die dem Schulbetrieb dienen – nicht aber digitale Endgeräte), die ein Investitionsvolumen von 40.000 Euro überschreiten. Nach dem Referentenentwurf liegt die Förderhöchstgrenze für die Samtgemeinde Oderwald bei einer Summe von insgesamt 202.813,35 Euro. Der von jeder finanzschwachen Kommune zu leistende Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten. Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass etwaige durchzuführende Einzelmaßnahmen in den Schulen kumuliert werden können, um das Mindestinvestitionsvolumen zu erreichen.

 

Das Architekturbüro Urbisch hat für die Grundschulen in Börßum und Cramme einen Maßnahmenkatalog für etwaig durchzuführende förderfähige Investitionen erstellt (s. Anlagen 6 und 7). Aufgrund des Maßnahmenkataloges wurden bei den Produktkonten 21110.787100 und 21112.787100Auszahlungen Hochbaumaßnahmen Planansätze in Höhe von 66.900 Euro bzw. 68.300 Euro gebildet. Im Hinblick auf die vom Land zu erwartenden Fördermittel wurden bei den Produktkonten 21110.681100 und 21112.681100Investitionszuwendungen Land Ansätze in Höhe von 60.100 Euro bzw. 61.400 Euro veranschlagt. Es ist beabsichtigt, die Investitionen nur unter der Bedingung des Inkrafttretens des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes durchzuführen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss wird gebeten, folgende Beschlussempfehlung zu fassen:

·         Den als Anlage beigefügten Entwürfen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2018 „Produkte 21110, 21112 und 21113 – Grundschulen“ wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                        xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: