Grundsatzbeschluss.
Sachverhalt:
Wirtschaftsförderung ist eine Aufgabe der
Gemeinden, der Samtgemeinden und der Städte und wird von den
Hauptverwaltungsbeamten wahrgenommen.
Zu den Aufgaben der Wirtschaftsförderung
gehören:
Bestandspflege
und -entwicklung
·
Unternehmensbesuche,
·
Aufgreifen von
Potenzialen und Problemen der lokalen Wirtschaft,
·
Förderung der Wirtschaftsfreundlichkeit
der Verwaltung,
·
Beratung bei der
Unternehmensnachfolge,
·
Standort-,
Finanzierungs-, Fördermittelberatung, Technologietransfer, Lotsenfunktion für
Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren,
·
Beratung in
Krisensituationen, Bereitstellung von Informationen, Vorbereitung und
Durchführung von Veranstaltungen
Aufbau
und Pflege von Netzwerken
·
Zusammenarbeit
mit lokalen und regionalen Akteuren und Netzwerken (branchen- oder
gebietsbezogen),
·
ggf. Initiierung
und Leitung/Begleitung neuer Netzwerke
Akquisition
·
Proaktive
Akquisition für den Standort Landkreis Wolfenbüttel auf Messen, Veranstaltungen
etc.
·
Organisation
einer Zulieferermesse
Gewerbeflächen-
und Infrastrukturentwicklung
·
Durchführung von
und / oder Beteiligung an der Planung von Industrie-, Gewerbe- und Wohnflächen;
·
Besprechungen mit
Kommunen und Unternehmen
Sonstige
Aufgaben/Projekte
·
Mitarbeit /
Beteiligung bei der Initiierung, Entwicklung und Betrieb von Projekten von besonderer
Bedeutung für den Standort und/oder die Region wie
·
Aufwertung des
Landkreises als Unternehmerstandort
·
Netzwerkarbeit im
Landkreis und in der Region
·
Entwicklung von
Immobilien
·
Veranstaltungen
·
Infrastrukturprojekten
·
Innovative Geschäftsmodelle
·
Bewegungen und
Instrumente regionaler Kooperation (z. B. Fair-Trade-Landkreis)
·
Regionale
Wertschöpfungsketten
·
Klimaschutz
Beschäftigtenentwicklung
·
Kooperation mit
Unternehmen, Hochschulen, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen zur
Organisation und Abstimmung von Bildungsangeboten, Mobilisierung der lokalen
Wirtschaft zur Ausbildung / Qualifizierung; Projekte mit BA, Jobcenter etc.
Existenzgründungsförderung
·
Initiierung,
Durchführung oder Unterstützung von Veranstaltungen für Gründungsinteressierte
·
Standort- und
Finanzierungsberatung
·
Lotsentätigkeit
und Kooperation mit Dritten (Banken, Ostfalia/TU, Städte und Gemeinden,
Kammern, Verbände usw.)
Wie
zuvor dargestellt, umfasst die Aufgabe der Wirtschaftsförderung ein breites
Betätigungsfeld. Eine erfolgreiche und kompetente Förderung der Wirtschaft kann
heute nur noch gemeinsam durch Bündelung der Kräfte erfolgen. Gerade kleinere
Gebietskörperschaften stoßen bei der Aufgabenwahrnehmung an ihre Grenzen.
Die
Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Wolfenbüttel hatten sich schon vor gut 3
Jahren für die Organisationsform einer Gesellschaft ausgesprochen. Im
vergangenen Jahr haben die Hauptverwaltungsbeamten die WITO (Wirtschafts- und
Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH) besucht und wurden in ihrer
Auffassung bestärkt. Der Vortrag der Geschäftsführung der WITO liegt den
Hauptverwaltungsbeamten vor und könnte, soweit gewünscht, in die Beratungen mit
eingebracht werden.
Die Vorteile dieser Gesellschaftsform
liegen auf der Hand und werden im Einzelnen noch einmal vorgetragen:
·
Höhere
Flexibilität aufgrund weniger Rechtsvorschriften,
·
ggf. kürzere
Entscheidungswege,
·
ggf. attraktiver
als Arbeitgeber (Akquirierung von Fachpersonal),
·
ggf. weniger
Berührungsängste als gegenüber einer Verwaltung und
·
ggf. einfachere
Möglichkeiten, andere Gemeinden, Institutionen und Unternehmen in gemeinsame
Maßnahmen einzubeziehen.
Die
Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden
ergreifen die Initiative und beantragen die Prüfung zur Gründung einer
Wirtschaftsförderungs-gesellschaft im Landkreis Wolfenbüttel durchführen zu
dürfen. Eine enge Einbindung der Stadt Wolfenbüttel ist ausdrücklich gewünscht!
Sie fragen bei der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und den
regionalen Banken an, ob diese an einer Kooperation oder Mitgliedschaft
interessiert sind.
Die
Hauptverwaltungsbeamten werden die Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel
bitten, eine Beteiligung des Landkreises mit dem Ziel zu prüfen, dass sich der
Landkreis ebenfalls an der zu gründenden Gesellschaft beteiligt. Weitere
Mitglieder, die Kompetenzen bei Wirtschaftsförderung oder Finanzen haben,
sollen aktiv angesprochen werden.
Die
Hauptverwaltungsbeamten bitten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Gemeinden Cremlingen und Schladen-Werla, die Samtgemeinden
Baddeckenstedt, Elm-Asse, Oderwald und Sickte beabsichtigen gemeinsam eine
Wirtschaftsförderungsgesellschaft ggf. mit Beteiligung des Landkreises
Wolfenbüttel zu gründen.
Eine Einbindung der Stadt Wolfenbüttel wird
angestrebt und ist ausdrücklich gewünscht.
Die Hauptverwaltungsbeamten werden
beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu
klären.
Folgende Fragen sind zu beantworten:
Welche Teilbereiche der
Wirtschaftsförderung sollen künftig von der Gesellschaft wahrgenommen werden?
Gibt es weitere Kooperationspartner oder
potenzielle Gesellschafter, wie z. B. die Ostfalia Hochschule für angewandte
Wissenschaften und regionale Banken, die sich an der Gesellschaft beteiligen
würden?
Wie viel Personal wird für das operative
Geschäft benötigt und wie hoch sind die Personal-, Sach- und Betriebskosten?
Wie werden die Kosten auf die jeweiligen
Gesellschafter umgelegt?
Der konkretisierte Vorschlag wird den
jeweiligen Räten und ggf. dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: