Betreff
Gründung einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft;
Grundsatzbeschluss.
Vorlage
SG-X/107/2018
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Wirtschaftsförderung ist eine Aufgabe der Gemeinden, der Samtgemeinden und der Städte und wird von den Hauptverwaltungsbeamten wahrgenommen.

 

Zu den Aufgaben der Wirtschaftsförderung gehören:

 

Bestandspflege und -entwicklung

 

·         Unternehmensbesuche,

·         Aufgreifen von Potenzialen und Problemen der lokalen Wirtschaft,

·         Förderung der Wirtschaftsfreundlichkeit der Verwaltung,

·         Beratung bei der Unternehmensnachfolge,

·         Standort-, Finanzierungs-, Fördermittelberatung, Technologietransfer, Lotsenfunktion für Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren,

·         Beratung in Krisensituationen, Bereitstellung von Informationen, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen

 

Aufbau und Pflege von Netzwerken

 

·         Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Akteuren und Netzwerken (branchen- oder gebietsbezogen),

·         ggf. Initiierung und Leitung/Begleitung neuer Netzwerke


 

Akquisition

 

·         Proaktive Akquisition für den Standort Landkreis Wolfenbüttel auf Messen, Veranstaltungen etc.

·         Organisation einer Zulieferermesse

 

Gewerbeflächen- und Infrastrukturentwicklung

 

·         Durchführung von und / oder Beteiligung an der Planung von Industrie-, Gewerbe- und Wohnflächen;

·         Besprechungen mit Kommunen und Unternehmen

 

Sonstige Aufgaben/Projekte

 

·         Mitarbeit / Beteiligung bei der Initiierung, Entwicklung und Betrieb von Projekten von besonderer Bedeutung für den Standort und/oder die Region wie

·         Aufwertung des Landkreises als Unternehmerstandort

·         Netzwerkarbeit im Landkreis und in der Region

·         Entwicklung von Immobilien

·         Veranstaltungen

·         Infrastrukturprojekten

·         Innovative Geschäftsmodelle

·         Bewegungen und Instrumente regionaler Kooperation (z. B. Fair-Trade-Landkreis)

·         Regionale Wertschöpfungsketten

·         Klimaschutz

 

Beschäftigtenentwicklung

 

·         Kooperation mit Unternehmen, Hochschulen, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen zur Organisation und Abstimmung von Bildungsangeboten, Mobilisierung der lokalen Wirtschaft zur Ausbildung / Qualifizierung; Projekte mit BA, Jobcenter etc.

 

Existenzgründungsförderung

 

·         Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Veranstaltungen für Gründungsinteressierte

 

·         Standort- und Finanzierungsberatung

 

·         Lotsentätigkeit und Kooperation mit Dritten (Banken, Ostfalia/TU, Städte und Gemeinden, Kammern, Verbände usw.)

 

Wie zuvor dargestellt, umfasst die Aufgabe der Wirtschaftsförderung ein breites Betätigungsfeld. Eine erfolgreiche und kompetente Förderung der Wirtschaft kann heute nur noch gemeinsam durch Bündelung der Kräfte erfolgen. Gerade kleinere Gebietskörperschaften stoßen bei der Aufgabenwahrnehmung an ihre Grenzen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Wolfenbüttel hatten sich schon vor gut 3 Jahren für die Organisationsform einer Gesellschaft ausgesprochen. Im vergangenen Jahr haben die Hauptverwaltungsbeamten die WITO (Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH) besucht und wurden in ihrer Auffassung bestärkt. Der Vortrag der Geschäftsführung der WITO liegt den Hauptverwaltungsbeamten vor und könnte, soweit gewünscht, in die Beratungen mit eingebracht werden.

 

Die Vorteile dieser Gesellschaftsform liegen auf der Hand und werden im Einzelnen noch einmal vorgetragen:

 

·         Höhere Flexibilität aufgrund weniger Rechtsvorschriften,

·         ggf. kürzere Entscheidungswege,

·         ggf. attraktiver als Arbeitgeber (Akquirierung von Fachpersonal),

·         ggf. weniger Berührungsängste als gegenüber einer Verwaltung und

·         ggf. einfachere Möglichkeiten, andere Gemeinden, Institutionen und Unternehmen in gemeinsame Maßnahmen einzubeziehen.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden ergreifen die Initiative und beantragen die Prüfung zur Gründung einer Wirtschaftsförderungs-gesellschaft im Landkreis Wolfenbüttel durchführen zu dürfen. Eine enge Einbindung der Stadt Wolfenbüttel ist ausdrücklich gewünscht! Sie fragen bei der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und den regionalen Banken an, ob diese an einer Kooperation oder Mitgliedschaft interessiert sind. 

 

Die Hauptverwaltungsbeamten werden die Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel bitten, eine Beteiligung des Landkreises mit dem Ziel zu prüfen, dass sich der Landkreis ebenfalls an der zu gründenden Gesellschaft beteiligt. Weitere Mitglieder, die Kompetenzen bei Wirtschaftsförderung oder Finanzen haben, sollen aktiv angesprochen werden.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten bitten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die Gemeinden Cremlingen und Schladen-Werla, die Samtgemeinden Baddeckenstedt, Elm-Asse, Oderwald und Sickte beabsichtigen gemeinsam eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft ggf. mit Beteiligung des Landkreises Wolfenbüttel zu gründen.

 

Eine Einbindung der Stadt Wolfenbüttel wird angestrebt und ist ausdrücklich gewünscht.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten werden beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu klären.

 

Folgende Fragen sind zu beantworten:

 

Welche Teilbereiche der Wirtschaftsförderung sollen künftig von der Gesellschaft wahrgenommen werden?

Gibt es weitere Kooperationspartner oder potenzielle Gesellschafter, wie z. B. die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften und regionale Banken, die sich an der Gesellschaft beteiligen würden?

Wie viel Personal wird für das operative Geschäft benötigt und wie hoch sind die Personal-, Sach- und Betriebskosten?

Wie werden die Kosten auf die jeweiligen Gesellschafter umgelegt?

 

Der konkretisierte Vorschlag wird den jeweiligen Räten und ggf. dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: