Sachverhalt:
Für die Amtszeit 01.01.2019 bis 31.12.2023 sind für das
Jugendschöffengericht Wolfenbüttel und für die Jugendkammern beim Landgericht
Braunschweig neue Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen zu
wählen.
Mit Schreiben vom 18.01.2018 hat der Landkreis Wolfenbüttel darum
gebeten, geeignete Personen zur Aufnahme in die von ihm aufzustellende
Vorschlagsliste zu benennen. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt
und in der Jugendarbeit erfahren sein.
Durch einen Aufruf auf der
Homepage der Samtgemeinde Oderwald, durch öffentliche Bekanntmachung in den
Mitgliedsgemeinden sowie einem öffentlichen Aufruf in der Presse haben sich die
in den beigefügten Listen aufgeführten Personen für die Wahl der
Jugendschöffinnen und -schöffen beworben. Diese Bewerbungen werden an das Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel
weitergeleitet.
Einer Abstimmung über die vorzuschlagenden Jugendschöffen auf
Gemeindeebene bedarf es, anders als bei den Erwachsenenschöffen, nicht. Die
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffen nach § 35
Jugendgerichtsgesetz obliegt dem
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Wolfenbüttel. Die zwingend vorgeschriebene
öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt im Jugendamt des Landkreises
Wolfenbüttel.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat nimmt die Benennung der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen zur Kenntnis.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: