Betreff
Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023
Vorlage
SG-X/110/2018
Art
Informationsvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Für die Amtszeit 01.01.2019 bis 31.12.2023 sind für das Jugendschöffengericht Wolfenbüttel und für die Jugendkammern beim Landgericht Braunschweig neue Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen zu wählen.

 

Mit Schreiben vom 18.01.2018 hat der Landkreis Wolfenbüttel darum gebeten, geeignete Personen zur Aufnahme in die von ihm aufzustellende Vorschlagsliste zu benennen. Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugendarbeit erfahren sein.

 

Durch einen Aufruf auf der Homepage der Samtgemeinde Oderwald, durch öffentliche Bekanntmachung in den Mitgliedsgemeinden sowie einem öffentlichen Aufruf in der Presse haben sich die in den beigefügten Listen aufgeführten Personen für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen beworben. Diese Bewerbungen werden an das Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel weitergeleitet.

 

Einer Abstimmung über die vorzuschlagenden Jugendschöffen auf Gemeindeebene bedarf es, anders als bei den Erwachsenenschöffen, nicht. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffen nach § 35 Jugendgerichtsgesetz  obliegt dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Wolfenbüttel. Die zwingend vorgeschriebene öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt im Jugendamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat nimmt die Benennung der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffinnen und -schöffen zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: