Sachverhalt:
Hierzu
wird auf den beigefügt Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
2018 nebst Anlagen sowie den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere
dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2018 weist im Ergebnishaushalt
(GuV) einen Verlust in Höhe
von € 87.600,00 aus. Die mittelfristige Finanzplanung kommt ab dem Jahr
2020 wieder in die Gewinnzone. Die
Steigerung der Personalkosten entspricht den Tarifvorgaben und ist mit einer
3%-igen Tarifsteigerung kalkuliert. Die Sach- und Dienstleistungen sind auf der
Basis der abgeschlossenen Zielvereinbarung zur Haushaltskonsolidierung
veranschlagt. Die Transferaufwendungen stehen im Zusammenhang mit den Erträgen
aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen. Die Abschreibungen steigen
entsprechend der Investitionen der Jahre 2012 bis 2018 deutlich.
Die Investitionen im Finanzhaushalt belaufen sich für das Haushaltsjahr 2018 auf € 475.700,00
und können nur durch eine Kreditveranschlagung in Höhe von € 323.000,00
finanziert werden. Hinzu kommt die Übertragung der nicht ausgeschöpften
Kreditgenehmigung aus 2017. Die Investitionen im Bereich der Grundschulen
werden über die Investitionsförderung KIP II finanziert.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich.
Im Haushalt 2018 werden die bisherigen
Haushaltsvermerke zur Deckungsfähigkeit dahingehend geändert, dass die
Abschreibungen nicht mehr im zugeordneten Produkt gegenseitig zum allgemeinen
Aufwand im Produkt gegenseitig deckungsfähig sind. Dafür wird ein Deckungskreis
für alle produktübergreifenden Abschreibungen gebildet.
Gleiche Verfahrensweise, wie für die Gesamtsumme der
Personalkosten.
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Auf eine weitere Anhebung der Samtgemeindeumlage soll
trotz der aktuell weiter defizitären Haushaltslage vorerst verzichtet werden.
Dies erfolgt auch unter Berücksichtigung der Vorbereitungen zum Abschluss einer
Zielvereinbarung mit dem Innenministerium, mit Bezug auf die zugesagten und
auch künftig erwarteten Bedarfszuweisungen nach § 13 Niedersächsisches
Finanzausgleichsgesetz (NFAG).
Die finanziellen und strukturellen Erwartungen, die an
eine Zielvereinbarung geknüpft werden, werden mit allen Mitgliedsgemeinden
abgestimmt und in einer gemeinsamen Vereinbarung (Zusatzvereinbarung zur
Zielvereinbarung vom Nov. 2017) mit dem Innenministerium des Landes
Niedersachsen und in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises
Wolfenbüttel definiert.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Haushaltssatzung 2018 incl. Stellenplan 2018, die im Entwurf
beigefügt ist, wird erlassen und das Haushaltssicherungskonzept wird
beschlossen.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: