Sachverhalt:
Hierzu wird auf die beigefügten Entwürfe der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes 2018 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen
(insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2018 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 71.600,00 aus. Die
mittelfristige Finanzplanung weist einen
geringen und leicht rückläufigen aber dauerhaften Jahresverlust bis 2021
aus.
Die Investitionen im Finanzhaushalt müssen durch eine Kreditveranschlagung in
Höhe von € 93.000,00 finanziert werden. Zudem wird die Kreditermächtigung aus
2016 und 2017 in Höhe von € 130.600 in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.
Der Finanzmittelüberschuss aus laufender Veraltungstätigkeit
reicht nicht zur Deckung der jährlichen Tilgungsverpflichtungen.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist
erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf
enthalten.
In diesem Zusammenhang wird auf den Abschluss einer
gemeinsamen Zielvereinbarung (Ergänzungsvereinbarung zur Zielvereinbarung 2017)
der Samtgemeinde Oderwald mit allen Mitgliedsgemeinden sowie dem
Innenministerium des Landes Niedersachsen und in Abstimmung mit der
Kommunalaufsicht des Landkreises Wolfenbüttel zur Haushaltssicherung
hingewiesen, die im 1. Halbjahr 2018 beraten und in den Gremien beschlossen
werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2018
incl. Stellenplan 2018 wird
erlassen.
·
Das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept 2018 wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: