Betreff
Haushaltsplanungen für das Jahr 2018 im Teilbereich Jugend, Sport und Kultur.
Vorlage
B-XVIII/057/2018
Art
Informationsvorlage Börßum

Sachverhalt:

 

 

Erläuterungen für den

Teilhaushalt 1 Innere Verwaltungsangelegenheiten  und den

Teilhaushalt 2 Kindertagesstätte

–Vorbereitung durch den Ausschuss Jugend, Sport und Kultur-

 

 

Haushaltsplan gem. § 4 Abs. 1 GemHKVO

 

Der Haushalt ist in Teilhaushalte gegliedert. Die Teilhaushalte entsprechen der tatsächlichen Verwaltungsgliederung nach Fachbereichen. Dem Teilhaushalt sind die jeweiligen Produkte zugeordnet.

 

 

Produkte, Teilhaushalts- und Produktvolumen sowie wesentliche Faktoren   im Teilhaushalt 1 und 2

 

Im Teilhaushalt 1 Innere Verwaltungsangelegenheiten und im Teilhaushalt 2 Kindertagesstätte sind folgende Produkte enthalten:

 

  Nr.         

Teilhaushalt

Ziffer

        Produkt

 

 

 

 

1

Allgemeine Verwaltung

11110

Gemeindeorgane

 

 

11120

Innere Verwaltungsangelegenheiten

 

 

28110

Heimatpflege

 

 

36610

Jugendarbeit

 

 

36620

Spielplätze

 

 

42110

Förderung des Sports

 

 

42410

Sportstätten Börßum

 

 

42420

Sportstätten Bornum

 

 

42430

Sportstätten Achim

 

 

 

 

2

Kindertagesstätte

36510

Kindertagesstätten

 

Die Produkte 11110 und 11120  (kursiv dargestellt) sind dabei nicht zwingend zur Ausschussberatung vorgesehen. Zur Klarstellung der Teilhaushaltszahlen werden jedoch auch die Werte mit angegeben.

 

 

Das Volumen der Ergebnisrechnung im Teilhaushalt 1 beträgt:

 

Teilhaushalt                                                     Erträge Aufwendungen   Überschuss/Defizit

 

Innere Verw.-Ang.                                      5.000,00                     90.600,00    € - 85.600,00

 

Das Volumen der einzelnen Produkte:

 

 

Nr

Produkt

Ertrag

Aufwand

Saldo

11110

Gemeindeorgane

0,00 €

21.900,00 €

-21.900,00 €

11120

Innere Verwaltungsangelegenheiten

100,00 €

10.500,00 €

- 10.400,00 €

28110

Heimatpflege

200,00 €

1.500,00 €

-1.300,00 €

36610

Jugendarbeit

1.600,00 €

10.900,00 €

-9.300,00 €

36620

Spielplätze

0,00 €

4.800,00 €

-4.800,00 €

42110

Förderung des Sports

0,00 €

4.600,00 €

-4.600,00 €

42410

Sportplatz Börßum

2.800 €

20.600,00 €

-17.800,00 €

42420

Sportplatz Bornum

300,00 €

9.600,00 €

-9.300,00 €

42430

Sportplatz Achim

0,00 €

6.200,00 €

-6.200,00 €

Gesamt

5.000,00 €

90.600,00 €

-85.600,00 €

 

 

Die größten Aufwandspositionen sind:

 

Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen insgesamt:           20.000 €

Abschreibungen:                                                                                                          12.900 €

 

Das Volumen der Finanzrechnung im Teilhaushalt 1 beträgt:

 

Teilhaushalt                                          Einzahlungen     Auszahlungen   Überschuss/Defizit

 

Lfd. Verwaltung                                          2.100,00                      77.700,00    € - 75.600,00

 

Investitionen                                                         0,00                      1.000,00    € -   1.000,00      

 

 

Einzeldarstellung der  Investitionen:

 

Produkt

Konto

Bezeichnung

Auszahlungen

Erläuterung

 

 

 

 

 

Sportförderung

 

 

 

 

 

42110

781800

Invest-Zuwendung

1.000,00 €

Aufsitzmäher

TSV Bornum

 

 

Künftige Jahre:

 

Keine.

 

 

Das Volumen der Ergebnisrechnung im Teilhaushalt 2 beträgt:

 

 

Teilhaushalt                                                     Erträge Aufwendungen   Überschuss/Defizit

 

Kindertagesstätte                                       5.900,00                     312.100,00  € - 306.200,00

 

 

Nr

Produkt

Ertrag

Aufwand

Saldo

36510

Kindertagesstätten

5.900,00 €

312.100,00 €

-306.200,00 €

 

 

 

Die größten  Aufwandspositionen sind:

 

Abschreibungen                                                               15.300,00

Zuweisung an den Zweckverband                          € 280.000,00 (Defizitanteil 41,7% -Stand 2017-)

 

Erläuterung zum KITA-Defizit:

 

Die Defizitbeteiligung an den Kindertagesstätten des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald errechnet sich aus den tatsächlichen Belegungszahlen der einzelnen Gemeinden. Die aktuelle Grundlage zu dieser Haushaltsplanung bildet die mittelfristige Finanzplanung des Zweckverbandes in der Fortschreibung des Jahres 2018 gemäß der 1. Nachtragshaushaltsplanung des Jahres 2017 und die Belegungsquote 2017. Die Kosten des Zweckverbandes bestimmen sich durch die konzeptionelle Ausrichtung und die Entwicklungen des Kindertagesstättenwesens.

 

Die Auswirkung der vom Land Niedersachsen beabsichtigten Gebührenfreiheit für die Nutzung eines Kindergartenplatzes sind in der Haushaltsplanung noch nicht enthalten  Die Gemeinde Börßum hat seit Jahren konstant hohe Geburtenzahlen. Die endgültige Defizitbeteiligung ergibt sich jeweils aus der Feststellung des Jahresrechnungsergebnisses.

 

Die Defizitbeteiligung wird sich aus dem tatsächlichen Belegungsergebnis 2018 ergeben.

 

 

Das Volumen der Finanzrechnung im Teilhaushalt 2 beträgt:

 

Teilhaushalt                                          Einzahlungen     Auszahlungen   Überschuss/Defizit

 

Kindertagesstätte                                             0,00         296.800,00 € - 296.800,00

 

Investitionen                                                         0,00                               0,00    € -           0,00

 

Einzeldarstellung der  Investitionen:

 

Produkt

Konto

Bezeichnung

Auszahlungen

Erläuterung

KITA

 

 

 

 

 

Keine

 

 

Künftige Jahre:

 

Keine.

 

 

Der Ausschuss wird gebeten,

 

weitere Planungsempfehlungen zu geben bzw. den vorliegenden Planungsentwurf für diese Teilhaushalte zu empfehlen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                     Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                            

Jährliche Folgekosten:                                                                  

Jährliche Abschreibungen: