Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Flöthe beabsichtigt seit geraumer
Zeit die Sanierung einzelner Gehwegs- und Straßenabschnitte in verschiedenen
Bereichen der Gemeindestraßen „Auf den Wöhren“ und „Im Mahnhof“. Da diese
Sanierungsvorhaben in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter erfolgen sollen
und zudem besonders im Jahr 2017 verschiedene Investitionsvorhaben im Straßenbau
(OD Klein Flöthe und RW-Kanal Stobenstraße in Gr. Flöthe“ sowie die
Containerplatzgestaltung in Klein Flöthe) von der Priorität als vorrangig
bewertet worden sind, wurde die jetzt
anstehende Sanierungsmaßnahme zeitlich zurückgestellt. Die bereits im
Haushaltsplan 2016 veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen wurden 2017 neu
veranschlagt. Die Veranschlagung aus dem Haushalt 2017 wurde jetzt in das
Haushaltsjahr 2018 übertragen.
Die Umsetzung zur Sanierung einer Teilfläche des
Gehweges „Auf den Wöhren“ ist in der bekannten Durchführungsform als
Eigenleistungsmaßnahme der Gemeinde Flöthe geplant. Es werden nur wenige
Firmenaufträge (Aufbruch, Entsorgung und
Materiallieferungen) aktiviert. Die jeweilige Auftragsvergabe erfolgt in
Form einer „freihändigen Vergabe“ nach Kostenvergleich (in der Regel 3
Angebote) Der Materialeinbau erfolgt durch den Gemeindearbeiter.
Eine Grobkostenschätzung zur Gesamtmaßnahme wird in
der Sitzung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle für die
Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Gehwegteilfläche –Auf den Wöhren-„
notwendigen Aufträge zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
54110.421200 54110.721200
Mittel stehen zur Verfügung: ja (Haushaltsrest aus 2017)
Gesamtausgaben: Wird in der Sitzung vorgelegt
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: