Betreff
Rechenschaftsbericht über die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 der Gemeinde Flöthe.
Vorlage
F-XVIII/030/2018
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

Nach erfolgter Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Flöthe per 01.01.2012 und dem hierzu erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel wurden die Jahresrechnungen 2012 bis 2014, in einem zusammengefassten Bericht, für die jeweiligen Jahresabschlüsse erstellt.

 

Diese Vorgehensweise sowie die Tatsache, dass die notwendigen Ergänzungen und Änderungen anlässlich der Prüfung der Eröffnungsbilanz erst im Haushaltsjahr 2015 dargestellt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt.

 

Zum vorläufigen Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die „Vorläufigkeit“ steht im Zusammenhang mit den für das Haushaltsjahr 2015 abgestimmten Buchungen zur Korrektur der geprüften Eröffnungsbilanz der Gemeinde Flöthe, die noch vorgenommen und dann im Jahresabschluss 2015 geprüft werden müssen. Mit Wirkung der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 entfällt die „Vorläufigkeit“, sofern festgestellt wird, dass die Eröffnungsbilanzkorrekturen in der Abschlussbilanz 2015 enthalten sind und somit die Feststellungen „zur Vorjahresprüfung (Bericht Ziff. 2)“ damit ausgeräumt sind.

 

Ziff. 4.1:  Dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes wird gefolgt.

 

Ziff. 4.1.2.2: Dem Hinweis zur Bilanzierung des „Feldweges“ und den damit verbundenen außerordentlichen Aufwendungen beim Verkauf an die FMI wird zugestimmt. Die Auswirkungen auf die Nettoposition der Gemeinde sind jedoch „wertneutral“  

 

Ziff. 4.4: Die Liquiditätsplanung wird künftig nachhaltiger belegt. Die Zahlungsfähigkeit in den Jahren 2012 bis 2014 war im Zusammenhang mit der Gesamtliquidität der „Einheitskasse“ der Samtgemeinde Oderwald stets gewährleistet. Geringe überplanmäßige Liquiditätskreditzinsen sind lediglich in den Jahren 2012 und 2013 entstanden.

 

Auf die Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes unter Ziff. 6, in der auch eine ordnungsgemäße Buchführung festgestellt wird, wird hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014 wird jeweils einzeln festgestellt.

 

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe von € 81.426,81 wird zur Bereinigung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 in Höhe von € 11.737,63 verwendet und mit einem Betrag in Höhe                  von € 69.689,18 in Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses vorgetragen.

 

·         Das Jahresdefizit im Jahresabschluss 2013 in Höhe von € 31.539,73 (ordentlicher Verlust in Höhe von €  22.107,13 zuzügl. außerordentlicher Verlust in Höhe von € 9.432,60) wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren  vorgetragen. Er soll mit den bestehenden Überschussrücklagen im Rechnungsjahr 2015 ausgeglichen werden.

 

·         Das Jahresdefizit im Jahresabschluss 2014 in Höhe von € 57.577,35 wird auf das Jahresergebnis 2014 vorgetragen. Er soll mit dem zu erwartenden Gewinn des Rechnungsjahres 2015 ausgeglichen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: