Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Cramme.
Vorlage
C-XVIII/027/2018
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Mit der Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) ist insbesondere der Verweis auf das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz in § 3 Abs. 2 NHundG entfallen, so dass für die Rassen Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Bullterrier keine generelle Erlaubnispflicht mehr besteht. Unter die Erlaubnispflicht fällt nach § 3 Abs. 2 NHundG nur noch das Halten von auffällig gewordenen Hunden, soweit behördlich festgestellt wird, dass von ihnen eine Gefahr ausgeht. Dieses Änderungsgesetz ist bereits seit 2003 in Kraft.

 

Da es sich bei dem Hundegesetz um eine ordnungsrechtliche und nicht um eine steuerrechtliche Norm handelt, entfaltet diese Gesetzesänderung in Bezug auf die Erhebung der Hundesteuer keine unmittelbare Wirkung. Gleichwohl kann es unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsordnung empfehlenswert sein, auch in den Hundesteuersatzungen - soweit diese einen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde vorsehen - auf diese Gesetzesänderung zu reagieren und künftig nur noch solche Hunde höher zu besteuern, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind. Zwingend ist eine Änderung der Hundesteuersatzung – aber nicht. Dem niedersächsischen Städte- und Gemeindebund sind nach wie vor keine Gerichtsurteile bekannt, welche Rasselisten in Hundesteuersatzungen ausdrücklich für unzulässig erklärt haben.

 

Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund empfiehlt, sollte eine Änderung der Hundesteuersatzung angedacht werden, den bisherigen § 3 der Mustersatzung (in der Variante, die einen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde vorsieht) folgender Fassung zu erlassen:

§ 3

Steuermaßstab und Steuersätze

 

(1)     Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

 

a)      für den ersten Hund      .................. Euro,

b)      für den zweiten Hund   .................. Euro,

c)       für jeden weiteren Hund             .................. Euro,

d)      für einen gefährlichen Hund      .................. Euro,

e)      für jeden weiteren gefährlichen Hund   .................. Euro.

 

(2)     Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstaben d und e sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat.

 

(3)     Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§§ 4 u. 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.

 

Die zurzeit gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Cramme und der Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung sind als Anlagen beigefügt.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen die Steuersätze geringfügig zu erhöhen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der vorgelegten Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Cramme wird zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: