Sachverhalt:
Mit Beginn des Haushaltsjahres
2012 hat die Gemeinde Cramme die Umstellung auf das neue kommunale
Rechnungswesen vorgenommen. Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im doppischen
Rechnungsstil geführt wird, soll das Hauptorgan der Körperschaft gemäß § 179
Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung
des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher
Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz
beschließen.
Seit 2012 liegt eine 1. vorläufige
Eröffnungsbilanz vor. Diese vorläufige Eröffnungsbilanz wurde anschließend
aufgrund von Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel in einigen Positionen
aktualisiert und/oder ergänzt.
Die abschließende Prüfung der
beigefügten Eröffnungsbilanz konnte nunmehr aufgrund verschiedener Faktoren
erst im Jahr 2017 erfolgen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Cramme geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor.
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen zwar
teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften aber sie vermittelt dennoch unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Cramme.
Im Rahmen der Prüfung wurden 33 Sachverhalte (dabei 1
Sachverhalt mit 8 Anlagegütern) festgestellt, die eine Ergänzung oder Änderung
der Anlagegüter und/oder –werte sowie Umbuchungen zwischen Bilanzkonten
notwendig machten. Hiervon sind 21 Sachverhalte für die Jahre 2012 bis 2014
auch abschreibungsrelevant. Die aufgrund
dieser Prüfung erforderlichen Berichtigungen erfolgen mit dem Jahresabschluss
2015, weil zwischenzeitlich ein Softwaresystemwechsel stattgefunden hat und die
Korrekturen im Altsystem nicht mehr bzw. nur mit erheblichem (auch erheblichem
finanziellem) Aufwand durchführbar gewesen wären. Zudem hätten die Korrekturen
im „Altsystem“ nochmals weitere deutliche zeitliche Verzögerungen zur Folge.
Gemäß § 62 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO)
kann eine Berichtigung letztmals im vierten der ersten
Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Soweit eine
Korrekturnotwendigkeit für eine wesentliche Position der ersten
Eröffnungsbilanz nach Fristablauf festgestellt und durch die Prüfung des
Rechnungsprüfungsamtes bestätigt wird, ist eine Berichtigung des Wertansatzes
bis zum zehnten auf die Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss zulässig.
Die Berichtigungen werden im Haushaltsjahr 2015 gebucht. Die
haushaltsrechtlichen Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 sind daher im
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) mit
entsprechenden Verwerfungen durch die nicht vollständig darstellbare Auflösung
der Sonderposten bzw. der Abschreibungen
verbunden. Im Korrekturjahr 2015 werden die Verwerfungen durch außerordentliche
Erträge und Aufwendungen bereinigt. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.
Zu den festgellten und geforderten Bilanzänderungen nehme ich
wie folgt Stellung:
Die abschreibungsrelevanten Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Somit reduziert sich die anfängliche jährliche Abschreibung um € 2.981,54. Im Rechnungsjahr 2015 wird sich ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von € 8.944,63 ergeben.
Auf den erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Cramme wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat beschließt die vorliegende 1. Eröffnungsbilanz
nebst ihres Anhanges und ihrer Anlagen in der vorgelegten Form. Gleichzeitig
wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Cramme zum 01.01.2012 vom 12.12.2017 zur
Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: