Auszahlung des gewährten Zuschusses im Haushaltsjahr 2018.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.05.2016 hat die Schützengemeinschaft Cramme E. V. 1969 einen Antrag auf Bezuschussung der Modernisierung des Schießstandes einschließlich der Scheibenzuganlagen sowie der Neuanschaffung von 2 Luftgewehren gestellt.
Der Rat der Gemeinde Cramme hat
in seiner Sitzung am 26.01.2017 darüber beraten und beschlossen, der
Schützengemeinschaft Cramme e. V. 1969 einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € (25
% der Anschaffungskosten) für den Ankauf von 2 Luftgewehren zu gewähren.
Die hierfür notwendigen
Haushaltsmittel wurden im Jahr 2017 bereitgestellt.
Durch ein Versehen (siehe Anlage)
hat die Schützengemeinschaft Cramme e. V. den Abruf des Zuschusses im
Haushaltsjahr 2017 verpasst und bittet nunmehr den gewährten Zuschuss im
Haushaltsjahr 2018 auszuzahlen. Die Rechnung (Anlage) für den Ankauf von 2
Luftgewehren war dem Antrag beigefügt.
Die notwendigen Mittel sind im
Haushaltsplanentwurf berücksichtigt worden.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Schützengemeinschaft Cramme e. V. wird der durch
Beschluss des Rates der Gemeinde Cramme im Jahr 2017 gewährte Zuschuss in Höhe
von 500,00 € (25 % der Anschaffungskosten) für den Ankauf von 2 Luftgewehren im
Haushaltsjahr 2018 ausgezahlt.
·
Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2018 bereit zu
stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: sind im Haushaltsentwurf berücksichtigt
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: