Sachverhalt:
Die Mitglieder des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald erhalten die Haushaltssatzung und den –plan 2018 sowie den Stellenplan 2018 zwecks Zustimmung durch die Gemeinderäte. Die Haushaltsplanung des Zweckverbandes für 2018 ist leider noch nicht vollständig abgeschlossen. Die gesetzlichen Änderungen in Bezug auf die Gebührenfreiheit der Erziehungsberichtigten im Bereich „Kindergarten“ wird in diesem Haushalt 2018 gem. den aktuell bekannten Rahmendaten berücksichtigt.
Damit verbunden wird eine Steigerung des Jahresverlustes sein, der durch die Mitgliedsgemeinden in Form der Verbandsumlage gedeckt werden muss.
Hierzu verweise ich auf die Haushaltsplanung der Gemeinde Cramme.
Da die Gemeinde Cramme im April 2018 vorerst keine Sitzung geplant hat und damit keine weiteren zeitlichen Verzögerungen eintreten und der Zweckverband somit seine Haushaltssatzung 2018 noch zeitnah beim Landkreis Wolfenbüttel einreichen kann, wird angeregt, dass der Rat der Gemeinde Cramme die Bürgermeisterin ermächtigt, dem Haushalt des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald für das Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen.
Die Räte der übrigen Gemeinden werden ebenfalls zur Stellungnahme und Zustimmung im Zeitraum April 2018 aufgefordert.
Die Stellungnahme des
Elternbeirates wird zeitgleich eingeholt.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat der Gemeinde Cramme
ermächtigt die Bürgermeisterin der Haushaltssatzung 2018 inkl. Haushaltsplan
und Stellenplan des Zweckverbandes Kindergarten Oderwald zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben: Verbandsumlage vorläufig € 86.000,00
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: