Sachverhalt:
Die
BNK Petroleum Inc. plant noch in diesem Jahr bei der LBEG Hannover (Landesamt
für Bergbau, Energie und Geologie) für das Gebiet
Wolfsburg-Braunschweig-Gifhorn-Wolfenbüttel eine Betriebserlaubnis zur
Durchführung von seismischen Arbeiten für die Aufsuchung von Schiefererdgas zu
beantragen. Eine Erlaubnis für die Erkundung eines Aufsuchungsfeldes besteht
hierfür bereits seit dem 01.01.2010. Die Aufsuchung einer Lagerstätte dient der
Feststellung der Eignung für eine spätere Gewinnung von Erdgas. Bei
Aufsuchungsbohrungen werden in der Regel grundwasserführende Schichten
durchstoßen. Bereits bei Aufsuchungsbohrungen können Fracking - Verfahren (Um den Gasfluss hin
zum Bohrloch zu stimulieren und damit eine Förderung wirtschaftlich zu
ermöglichen, werden sogenannte „Fracs gepumpt". Dazu wird das
einzementierte Steigrohr im Bereich der Lagerstätte mit Löchern mit einem
Durchmesser von 30 bis 40 mm perforiert. Durch diese Löcher wird dann unter
hohem Druck (bis zu 1.000 bar im Lagerstättenbereich) ein Gemisch aus Wasser,
Quarzsand und chemischen Additiven in das umlagernde Gestein gepresst. In der
Folge des hohen hydraulischen Drucks werden Risse im Gestein erzeugt und die
gewünschten Wegsamkeiten für einen besseren Gasfluss geschaffen. Die erzielten
Rissflächen können eine horizontale Länge von ca. 100 Metern und eine vertikale
Ausdehnung von einigen Zehner Metern erreichen.)
eingesetzt werden. Erste Untersuchungen im Gebiet sollen schon im Herbst 2012
durchgeführt werden. Aufgrund dieser Untersuchungen soll ein weiterer
Betriebsplan eingereicht werden, damit Anfang 2014 eventuelle
Erkundungsbohrungen und Fördertests vorgenommen werden können.
Wie mit Datum
vom 23.03.2012 durch ein Gespräch mit dem LBEG bekannt geworden ist, wurden
bereits zwei weitere Aufsuchungsgebiete im Raum Wolfenbüttel durch die LBEG
bewilligt, welche zusammen mit dem Aufsuchungsgebiet „Wolfsburg“, die gesamte Region bis nach Goslar
überdecken:
1.
Gebiet „Rautenberg“, bewilligt mit Bescheid vom 01.05.2006, Antragssteller ist
die RWE-DEA
2. Gebiet
„Wolfenbüttel“, bewilligt mit Bescheid vom 15.03.2009, Antragssteller ist die
Wintershall-Holding GmbH.
Nach
vorläufiger Aussage des Landkreises Wolfenbüttel ist dieser in beiden o. g.
Fällen nicht beteiligt worden, da hier keine wasserrechtlichen
Ausnahmegenehmigungen notwendig waren. Eine darüber hinausgehende fachliche
Beteiligung des Landkreises ist durch das Bergrecht nicht vorgesehen. Daher
sind diese Tatsachen auch der Gemeinde Cramme bis dato nicht bekannt gewesen.
Inwiefern andere Behörden (Bundesamt für Strahlenschutz bzw. LBEG als ehemals
zuständige Behörde für die Asse - Schachtanlage oder das Nds. Umweltministerium)
beteiligt worden sind, ist nicht bekannt, aber aufgrund der eingeschränkten
Beteiligungsvorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG) eher unwahrscheinlich.
In
Sachsen-Anhalt wurde der Firma BNK Petroleum Inc. Ende 2011 die Aufsuchungserlaubnis
für das Aufsuchungsfeld „Harz-Börde“ (Magdeburg) erteilt.
Risiken
(nicht abschließend aufgeführt)
·
hoher
Wasserbedarf
·
hohe
Lärm- und Luftemissionen
·
Einsatz
von (u. a. wassergefährdenden) Chemikalien als Additive beim Fracking
·
Risiken
für das Grundwasser bestehen durch die Lagerung wassergefährdender Chemikalien,
durch die Bohrung selbst, durch die Erzeugung von Wegsamkeiten (Risse) im
Untergrund (Gebirge) und – letztendlich ebenso für Böden und
Oberflächengewässer – bei der Entsorgung der Fracking-Fluide und des zu Tage
geförderten Lagerstätten-wassers. Das Lagerstättenwasser wird aufgrund der in
ihm vorkommenden natürlichen radioaktiven Substanzen als wassergefährdend
eingestuft. (s.
Vorfälle in Verden
(Bodenvergiftung durch Benzol aufgrund
Austritt von Leitungswasser) und
Söhlingen
(Erdbeben der Stärke 3)).
·
Möglichkeit
der Entweichung von Erdgas in einen Grundwasserleiter
·
Möglichkeit
von Erdstößen
Eine
groß angelegte wissenschaftliche Untersuchung über die Folgen von Fracking gibt
es in Deutschland nicht, obwohl die Gewinnung von konventionellem Erdgas auch
hier und primär in Niedersachsen seit einigen Jahren durchgeführt wird. Hierbei
sind aber zunächst große Vorkommen in weniger besiedelten Bereichen gewonnen
worden. Da diese Vorkommen nun mittlerweile fast ausgeschöpft sind, sollen nun
die schwerer zugänglich unkonventionellen Erdgasvorkommen erschlossen werden.
Verfahren
Schiefererdgase
gelten als Bodenschätze. Die Zuständigkeit für Bodenschätze liegt beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die zuständigen
Landesbergämter wenden Verfahren auf Grundlage des Bergrechtes an: Für die
Aufsuchung von Bodenschätze wie z.B. Kohlenwasserstoffe nebst den bei ihrer
Gewinnung anfallenden Gasen (Schiefererdgas) ist eine Erlaubnis nach § 7 BBergG
erforderlich, d. h. die Gewährung des ausschließlichen Rechts in einem
Erlaubnisfeld vorhandene Bodenschätze aufzusuchen. Außerdem ist ein
Betriebsplanver-fahren zur Aufsuchung notwendig für die Erkundung des Gebietes.
Ein weiteres Betriebsplanver-fahren wird mit der Antragsstellung der Gewinnung
des Gases (Fracking) durchgeführt. Die Beteiligung der Unteren Wasserbehörden
(hier: Landkreis Wolfenbüttel) mit Hinblick auf die notwendige wasserrechtliche
Erlaubnis erfolgt erst beim eigentlichen Fracking-Verfahren, also hier erst
2014. Es findet keine Anhörung im rechtlichen Sinn von zuständigen kommunalen
Umweltämtern statt. Selbst die betroffenen Kommunen werden nur dann beteiligt,
sollte ihre Planungshoheit betroffen sein, was theoretisch nur in
Ausnahmefällen vorliegt, praktisch nie. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP), welche im Vorfeld alle eventuell umweltgefährdenden Aspekte überprüfen
würde, ist im Bergrecht nur bei einem Abbauvolumen von über 500.000
Kubikmetern/Tag vorgesehen. Diese Fördersumme ist aufgrund der verhältnismäßig
kleinen Aufsuchungsfelder der Bundesrepublik unerreichbar.
In
allen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland, welche weder Wasser- oder
Naturschutzgebiete, noch Bergbaugebiete im Sinne von Kohleabbaulagern sind,
sind Explorationsbohrungen nach Erdgas grundsätzlich genehmigungsfähig.
Hinsichtlich der Frage, ob das Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel aufgrund des
Atommülllagers „Asse II“ als „geschütztes Gebiet“ i. S. d. Bergrechtes und dem
darin enthaltenen Verbot einer Bohrung gesehen wird, ist unter diesem
gesichtspunkt negativ zu beantworten. Die betroffenen Landkreiskommunen haben
im Rahmen ihrer Beteiligung an dem eigentlichen Fracking-Antrag
(voraussichtlich 2014) auf die Tatsachen und die Gefahren einer Bohrung bzw.
der Auswirkung eines möglichen Erdstoßes auf das Asse-Gebiet hinzuweisen.
Dieser Hinweis wird als ein einer von vielen im Rahmen der Abwägung betrachtet.
Eine Beteiligung des niedersächsischen Umweltministeriums als
Fachministerium/Oberste Wasserbehörde bzw. das Bundesamtes für Strahlenschutz
als Betreiber der Asse-GmbH ist nicht vorgesehen.
Eine
Handlungsempfehlung des Umweltbundesamtes für das Ministerium für Umwelt wird
im Sommer 2012 auf die Missstände hinweisen. Auf deren Grundlage soll vom
Ministerium für Umwelt im Bundesrat ein Gesetzesänderungsverfahren
vorgeschlagen werden. Mit dem notwendigen Gesetzesänderungsverfahren dürfte
aber erst in der nächsten Legislaturperiode zu rechnen sein.
Mit Hilfe der
Resolution soll nicht nur regional, sondern auch landes- und bundesweit auf die
o. g. Tatsachen aufmerksam gemacht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Die Beteiligung am Verfahren wird beim LBEG
beantragt.
2.
Die Gemeinde Ohrum lehnt mit Nachdruck das
sogenannte Fracking-Verfahren zur Erdgasgewinnung beziehungsweise –förderung,
oder zur Suche nach Erdgasvorkommen ab. Der Rat stellt fest, dass der Einsatz
wassergefährdender chemischer Substanzen für die Gewinnung von Erdgas nicht
hinnehmbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Einsatz in, an oder
abseits von Wasserschutzgebieten geht. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten
bei der Atommülllagerstätte „Asse II“, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft
befindet, müssen die zu befürchtenden geologischen und hydrogeologischen
Auswirkungen durch das Fracking-Verfahren mit wesentlich schlimmeren
Befürchtungen verbunden werden, als in anderen Bereichen.
Der Rat der Gemeinde Ohrum fordert
daher die Niedersächsische Landesregierung auf,
·
das
Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen,
das bei der Erdgasförderung umstrittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres –
sowohl in Bezug auf die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten als
auch deren Förderungsbewilligung – auszusetzen und entsprechende Anträge im
Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen,
·
sich bei der
Bundesregierung sowie im Bundesrat durch eine Bundesratsinitiative für eine
Änderung des veralteten Bergrechtes dahingehend einzusetzen, dass künftig bei
allen bergrechtlichen Verfahren zum Fracking – beginnend bereits vor der
Aufsuchungserlaubnis – neben einer Beteiligung aller betroffenen Gemeinden,
Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen mit diesen auch das
Einvernehmen hergestellt werden muss,
·
eine umfassende
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die auch lückenlose Informationen über
die verwendeten Stoffe sowie die möglichen Risiken beinhaltet, zu
gewährleisteten,
·
eine generelle
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: