Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 Baugesetzbuch(BauGB).
Sachverhalt:
Der o. g. Bebauungsplan in der Gemeinde Dorstadt überplant Grundstücke im Bereich der Straße „Am Bruch“ im Ort Dorstadt. Das Plangebiet geht aus der als Anlage 1 beigefügten Gebietskarte hervor.
Der Bebauungsplan entspricht mit seinen Festsetzungen nach heutiger Sicht nicht mehr den städtebaulichen Anforderungen und soll deshalb ersatzlos aufgehoben werden.
Dieses ist notwendig, um den
Grundstückseigentümern Bebauungsmöglichkeiten nach dem heutigen Stand auf den
Grundstücken zu ermöglichen.
Nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) wurde der in der Anlage 2 beigefügte auslegungsreife
Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „An der Kirche“ mit der
zugehörigen Begründung durch die Verwaltung ausgearbeitet. Die Billigung des
Entwurfes wird aus den vorstehend genannten Gründen empfohlen.
Nach der Einleitung des Aufhebungsverfahrens sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Billigung des Entwurfes ist in einem weiteren Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus ist nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf und der Begründung erforderlich.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit künftiger Bauvorhaben in dem Gebiet, beurteilt sich nach den Maßstäben des § 34 BauGB zur Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach den Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
·
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) wird das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „An der Kirche“
für die Gemeinde Dorstadt förmlich eingeleitet.
·
Der sich aus der Anlage 2 ergebende Entwurf
der Aufhebungssatzung sowie die dazu gehörende Begründung werden gebilligt.
·
Von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 3
Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: