Bebauungsplan unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB).
Beteiligung am Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (BauGB).
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan „An der Gärtnerei“ bezweckt die Gemeinde Börßum ihre Funktion als Grundzentrum der Samtgemeinde Oderwald wahrzunehmen und im Rahmen ihrer Zukunftsentwicklung den aktuellen Flächenansprüchen nach Wohnbauland nachzukommen.
Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 04.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Friedhof“ jetzt „An der Gärtnerei“ in der Gemeinde Börßum gefasst.
Das Planungsbüro Warnecke, Braunschweig, hat den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes erarbeitet und in der anliegenden Planunterlage dargestellt sowie ausführlich begründet.
Das Änderungsverfahren wird in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt. Für dieses Verfahren gelten aber gleichzeitig auch die Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Daher kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Weiterhin kann von einer Umweltprüfung, von einem Umweltbericht sowie der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden.
Nach der Einleitung des Änderungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss) und der Billigung des Entwurfes, ist in einem nächsten Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Darüber hinaus ist nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die Einholung der Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf und der Begründung erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Das Verfahren zur Aufstellung des o. a.
Bebauungsplanes erfolgt nach den Bestimmungen des § 13b BauGB unter
Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren.
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Dem Entwurf des o. a. Bebauungsplanes und der
Begründung wird zugestimmt.
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Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 b Satz 1 in Verbindung mit
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB abgesehen.
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Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie dem
Umweltbericht gem. § 2 BauGB und der Angabe in der öffentlichen Bekanntmachung
zur Planauslage, welche Arten umweltgezogener Informationen verfügbar sind,
wird abgesehen.
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Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
und Träger sonstiger öffentlicher Belange wird beschlossen (Verfahren gem. § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: