Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,
Geschäftsbereich Goslar, beabsichtigt die Fahrbahn zwischen der Ortsdurchfahrt
(OD) Börßum und Timmern, einschl. der OD Kalme zu erneuern.
Die Ausführung ist für den Zeitraum zwischen der 37. Kalenderwoche und
41. Kalenderwoche 2018 geplant.
Innerorts ist es
geplant die Fahrbahndecke im kommenden Jahr zu erneuern.
In dem Zuge muss das
beauftragte Ing.-Büro Damer und Partner, Vienenburg, für die Planung wissen, ob
in dem Zuge weitere Maßnahmen der Gemeinde Börßum wie z. B. die Erstellung von Parkbuchten oder das
Austauschen von Borden geplant sind.
Dieses ist nunmehr
festzulegen, da die Planungen hierfür im ca. Oktober / November 2018 beginnen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten
festzulegen, welche Maßnahmen im Zuge der Fahrbahnerneuerung der Ortsdurchfahrt
im OT Börßum umgesetzt werden sollen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: