Abschluss eines Ingenieurvertrages.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Börßum führt zur Zeit ein Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet „An der Gärtnerei“ in 38312 Börßum OT Börßum durch. Damit die Erschließung des Baugebietes unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan beginnen kann, ist es notwendig schon jetzt den Planungsauftrag für die Erschließungsmaßnahmen zu vergeben.
Das Ingenieurbüro Damer + Partner, Goslar, welches bereits mehrfach für die Gemeinde Börßum bzw. die Samtgemeinde Oderwald tätige gewesen ist, hat hierzu einen Ingenieurvertrag (Anlage) vorgelegt.
Die Gebühren ergeben sich ausgehend von den Kostenberechnungen der Baumaßnahmen bei Einordnung in die Honorarzone II Mindestsatz der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Für die Erschließung des Baugebietes „An der
Gärtnerei“ in 38312 Börßum OT Börßum wird ein Ingenieurvertrag mit dem
Ingenieurbüro Damer + Partner, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, geschlossen.
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Der Abschluss des Ingenieurvertrages steht unter dem
Vorbehalt einer positiven Vergabevorprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Wolfenbüttel.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben: 64.806,58 €
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: