teilweise Erneuerung der Nebenanlagen;
Vergabe der Ingenieurleistungen.
Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, beabsichtigt im Jahr 2019 die Ortsdurchfahrt in Börßum zu erneuern.
Im Zuge dieser Maßnahme soll die teilweise Erneuerung der Nebenanlagen sowie der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen im Ortsteil Börßum erfolgen.
Dazu ist es notwendig, die auszubauenden Nebenanlagen festzulegen sowie eine Kostenermittlung zu erstellen.
Die Baumaßnahme „Erneuerung Ortsdurchfahrt Börßum“ sowie die Baumaßnahme „Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen“ werden durch das Ingenieurbüro Damer + Partner, Goslar, begleitet. Um Synergieeffekte zu nutzen, ist es sinnvoll auch für die Baumaßnahme „Teilweise Erneuerung der Nebenanlagen in Börßum OT Börßum“ einen Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer + Partner, Goslar, abzuschließen. Da der Umfang der zu erneuernden Nebenanlagen seitens der Gemeinde Börßum noch nicht festgelegt ist, kann ein Entwurf des abzuschließenden Ing.-Vertrages noch nicht vorgelegt werden.
Das Honorar für die zu erbringenden Ingenieurleistungen ergibt sich aus der Kostenberechnung für die Baumaßnahme bei Einordnung in eine festgelegte Honorarzone der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
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Der Bürgermeister und der Gemeindedirektor werden
ermächtigt, für die Baumaßnahme „Teilweise Erneuerung der Nebenanlagen in der
Gemeinde Börßum OT Börßum“ einen Ingenieurvertrag mit dem Ing.-Büro Damer +
Partner, Kaiserstraße 2, 38690 Goslar, abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: