Betreff
Beschlussfassung zur 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Dorstadt per 01.01.2012.
Vorlage
D-XVIII/025/2018
Art
Beschlussvorlage Dorstadt

Sachverhalt:

Mit Beginn des Haushaltsjahres 2012 hat die Gemeinde Dorstadt die Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen vorgenommen. Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im doppischen Rechnungsstil geführt wird, soll das Hauptorgan der Körperschaft gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz beschließen.

 

Die Verwaltung hat insbesondere in den Jahren 2010 und 2011 die Grundlagen für die 1. Eröffnungsbilanz erarbeitet, die einzelnen Werte ermittelt und in die Verarbeitungssoftware gebucht. Diese vorläufige Eröffnungsbilanz wurde anschließend aufgrund von Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel in einigen Positionen aktualisiert und/oder ergänzt.

 

Der Rat der Gemeinde Dorstadt hat in seiner Sitzung am 13.09.2012 die vorläufige 1. Eröffnungsbilanz zur Kenntnis genommen und den erfolgten Bewertungen grundsätzlich zugestimmt.

 

Die abschließende Prüfung der beigefügten Eröffnungsbilanz konnte nunmehr aufgrund verschiedener Faktoren erst im Jahr 2018 erfolgen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Dorstadt zum 01.01.2012 geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor.

 

Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften und sie vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nicht in allen Fällen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Dorstadt.

 

Die 1. Eröffnungsbilanz ist entsprechend zu korrigieren.

 

Im Rahmen der Prüfung wurden 19 Sachverhalte (dabei 1 Sachverhalt mit mehreren Anlagegütern) festgestellt, die eine Ergänzung, Änderung und/oder Löschung der Anlagegüter und/oder –werte sowie Umbuchungen zwischen Bilanzkonten notwendig machten. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf die Bewertung des Dorfgemeinschaftshauses und des Wohnhauses sowie auf die Verlängerung der Abschreibungszeit für die Investitionszuwendungen an den Zweckverband Kindergarten Oderwald von 25 auf 90 Jahre. Neben verschiedenen geringfügigen Wertänderungen, zusätzlichen Anlagegütern und Bilanzkontenumbuchungen wurden auch die investiven Finanzmittelzuweisungen des Landes Niedersachsen für die Jahre 1988 bis 1995 als zusätzliche Sonderposten mit den entsprechenden Restbuchwerten bilanziert.

 

Im Ergebnis der geprüften Eröffnungsbilanz ergibt sich eine Erhöhung der Bilanzsumme um € 149.013,96 auf jetzt insgesamt € 469.317,78. Das Reinvermögen wurde erhöht um € 123.326,95 auf jetzt insgesamt € 123.152,40 (insbesondere durch die Wertsteigerung vom DGH Dorstadt).

 

Die, aufgrund dieser Prüfung, erforderlichen Berichtigungen erfolgen mit dem Jahresabschluss 2015, weil zwischenzeitlich ein Softwaresystemwechsel stattgefunden hat und die Korrekturen im Altsystem nicht mehr bzw. nur mit erheblichem (auch erheblichem finanziellem) Aufwand durchführbar gewesen wären. Zudem hätten die Korrekturen im „Altsystem“ nochmals weitere deutliche zeitliche Verzögerungen zur Folge. Diese Vorgehensweise ist so mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

 

Gemäß § 62 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) kann eine Berichtigung letztmals im vierten der ersten Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Soweit eine Korrekturnotwendigkeit für eine wesentliche Position der ersten Eröffnungsbilanz nach Fristablauf festgestellt und durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bestätigt wird, ist eine Berichtigung des Wertansatzes bis zum zehnten auf die Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss zulässig.

 

Die Berichtigungen werden im Haushaltsjahr 2015 gebucht. Die haushaltsrechtlichen Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 sind daher im Jahresergebnis der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) mit entsprechenden Verwerfungen verbunden, die durch die nicht vollständig darstellbare Auflösung der Sonderposten bzw. der Abschreibungen begründet sind. Die „Verwerfung“ beläuft sich auf eine Ergebnisverbesserung in Höhe von insgesamt € 1.968,51/Jahresabschluss. Im Korrekturjahr 2015 werden die Verwerfungen durch außerordentliche Erträge und Aufwendungen vollständig bereinigt. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 


Zu den festgellten und geforderten Bilanzänderungen auf der Aktivseite nehme ich wie folgt Stellung:

 

Zu den festgellten und geforderten Bilanzänderungen auf der Passivseite nehme ich wie folgt Stellung:

Darstellung der einzelnen Änderungen

 

Die abschreibungsrelevanten Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

 

Hinweis: In 2013 und 2014 wurde beim Anlagegut „Wohnhaus“ jeweils ein Betrag in Höhe von € 1.017,42 abgeschrieben. Somit erhöht sich die Korrektur der Abschreibungen für 2013 und 2014 auf jeweils € 2.833,72.

 

Auf den erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Dorstadt wird hingewiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Dorstadt wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die vorliegende 1. Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Anlagen wird in der vorgelegten Form beschlossen. Gleichzeitig wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Dorstadt zum 01.01.2012 vom 02.02.2018 / 10.04.2018 zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: