Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2018.
Vorlage
SG-X/144/2018
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 wird die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt es bei den Schlüsselzuweisungen, bei der Veranschlagung der Bedarfszuweisungen sowie bei den Aufwendungen für Personalkosten, zur Bildung von Pensionsrückstellungen, in den Produkten „Schulen“, bei den Prüfungskosten und bei der Kreisumlage in Abhängigkeit zur Steigerung der Schlüsselzuweisungen. Die 4 Teilhaushalte werden im Vorbericht dargestellt.

 

Auf die Änderungen der Investitionen wird besonders hingewiesen.

 

Die Veränderungen sind im beigefügten Vorbericht ausführlich dargestellt.

 

Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 entsteht ein ordentlicher Ergebnisgewinn in Höhe                            von € 369.300,00 (Ursprungsplanung mit Verlust von € 87.600,00). Zudem entsteht ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von € 3.000,00. Die Höhe der Kreditveranschlagung zur Finanzierung der Investitionen steigt …………...

 

Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2020 planerisch dauerhaft möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive Verlauf der landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige Haushaltskonsolidierung.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderatwird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2018 wird gemäß § 115 NKomVG erlassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                     

Jährliche Folgekosten:               

Jährliche Abschreibungen: