Sachverhalt:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 wird
die Anpassung an die Haushaltswirtschaft vollzogen. Insbesondere die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden mit diesem
Nachtragshaushalt haushaltsmäßig dargestellt. Wesentliche Ansatzänderungen gibt
es bei den Schlüsselzuweisungen, bei der Veranschlagung der Bedarfszuweisungen
sowie bei den Aufwendungen für Personalkosten, zur Bildung von
Pensionsrückstellungen, in den Produkten „Schulen“, bei den Prüfungskosten und
bei der Kreisumlage in Abhängigkeit zur Steigerung der Schlüsselzuweisungen.
Die 4 Teilhaushalte werden im Vorbericht dargestellt.
Auf die Änderungen der Investitionen wird
besonders hingewiesen.
Die Veränderungen sind im beigefügten
Vorbericht ausführlich dargestellt.
Weitere Erläuterungen zum Nachtragshaushalt
gehen ebenfalls aus dem Vorbericht hervor.
Für das Haushaltsjahr 2018 entsteht ein
ordentlicher Ergebnisgewinn in Höhe von € 369.300,00
(Ursprungsplanung mit Verlust von € 87.600,00). Zudem entsteht ein
außerordentlicher Gewinn in Höhe von € 3.000,00. Die Höhe der
Kreditveranschlagung zur Finanzierung der Investitionen steigt …………...
Ein Haushaltsausgleich scheint ab 2020
planerisch dauerhaft möglich. Grundlage hierfür ist der weiterhin positive
Verlauf der landesweiten Steuerentwicklung und die notwendige
Haushaltskonsolidierung.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderatwird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die
als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsatzung 2018 wird gemäß
§ 115 NKomVG erlassen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: