Betreff
Betreuungszeiten in den Kindergärten Flöthe und Cramme.
Vorlage
ZKO/0051/2018
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 15.08.2018, eingegangen am 17.08.2018, stellte Frau Manuela Klein, die Elternvertreterin des Kindergartens Flöthe, im Namen von 15 Eltern den Antrag, die Betreuungszeit im Kindergarten Flöthe bis 15.00 Uhr zu verlängern. Entsprechende Anträge der Eltern sowie Bescheinigungen der Arbeitgeber wurden beigefügt bzw. nachgereicht.

 

Der Rechtsanspruch für die Betreuung in einer Kindertagesstätte besteht gemäß § 12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) an fünf Tagen in der Woche für mindestens vier Stunden am Vormittag. Allerdings hat der Gesetzgeber auch festgelegt, dass die Öffnungs- und Betreuungszeiten der Kindertagesstätten dem Wohl der Kinder und den Belangen der Erziehungsberechtigten Rechnung zu tragen haben. Zu diesem Zweck sollen auch Früh- und Spätdienste eingerichtet werden. In § 24 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) ist festgeschrieben, dass die Träger öffentlicher Jugendhilfe darauf hinzuwirken haben, dass für Kindergartenkinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Ein individueller Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz besteht nicht.

 

Im Zweckverband Kindergarten Oderwald haben die Kindergärten in Börßum und Dorstadt Betreuungsangebote von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr, 14.30 Uhr und 16.30 Uhr. Die Kindergärten in Groß Flöthe und Cramme sind in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bzw. 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr geöffnet.

 

Auch einige Eltern aus Cramme haben in der Vergangenheit bereits telefonisch nach längeren Betreuungszeiten im Kindergarten Cramme gefragt und auf dem Anmeldeformular oftmals den Wunsch nach längeren Betreuungszeiten bekundet. Nunmehr liegen auch hier schriftliche Anfragen vor.

 

Bei einer Verlängerung der Betreuungszeit bis 14.30 Uhr würde ein Mehrbedarf in Höhe von 7,5 Wochenstunden (max. 10 Kinder) bzw. 15 Wochenstunden (25 Kinder) in der Kindergartengruppe entstehen. Dieser könnten durch das vorhandene Personal nicht abgedeckt werden.

 

 

 

Je nach Eingruppierung der eingesetzten Kraft würden Personalkosten in einer Spanne von rd. 8.500,00 € bis rd. 13.600,00 € für 7,5 Wochenstunden entstehen. Zieht man hiervon die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen und den Personalkostenzuschuss des Landkreises Wolfenbüttel ab, verbleiben Kosten in Höhe von rd. 1.000,00 € bis 6.000,00 €.

 


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten einen Grundsatzbeschluss zu den Betreuungszeiten in den Kindergärten Flöthe und Cramme zu fassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: