Sachverhalt:
Gem. § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen die Kommunen
zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von
Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung obliegt der Verbandsvorsitzenden oder dem
Verbandsvorsitzenden mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem
Verbandsgeschäftsführer. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung.
Gem.§ 26 Abs. 1 der Verordnung über die
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der
Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung -
KomHKVO -) vom 18. April 2017 ist für
Zuwendungen bis zum Betrag von 100 Euro die Verbandsvorsitzende oder der
Verbandsvorsitzende mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem
Verbandsgeschäftsführer zuständig. Die eingegangenen Spenden liegen jedoch über
der Geringfügigkeitsgrenze, so dass die Verbandsversammlung über die Annahme
entscheiden muss.
Über die angenommenen über der
Geringfügigkeitsgrenze liegenden Zuwendungen besteht eine jährliche
Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.
Von den Fördervereinen der Kindertagesstätten
sind im Jahr 2017 nachfolgende Spenden eingegangen:
Kindertagesstätte Börßum:
- Ein Trampolin im
Wert von 269,00 €
- Zwei Holzpferde,
ein Pickler Dreieck und eine Rutsche im Wert von 952,90 €
- Eine Turnmatte im
Wert von 500,00 €
- Ein Beamer und ein
Laptop im Wert von 845,99 €.
Kindergarten Flöthe:
- Geburtstagsgutscheine
im Wert von 200,00 €
- Eine Musikanlage
im Wert von 1.598,17 €
- Triangeln im Wert
von 141,61 €
Beschlussvorschlag:
Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Annahme folgender Spenden wird genehmigt:
Kindertagesstätte Börßum:
- Ein Trampolin im Wert von 269,00 €
- Zwei Holzpferde, ein Pickler Dreieck und
eine Rutsche im Wert von 952,90 €
- Eine Turnmatte im Wert von 500,00 €
- Ein Beamer und ein Laptop im Wert von 845,99
€.
Kindergarten Flöthe:
- Geburtstagsgutscheine im Wert von 200,00 €
- Eine Musikanlage im Wert von 1.598,17 €
- Triangeln im Wert von 141,61 €.