Betreff
Erteilung der Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG.
Vorlage
ZKO/0052/2018
Art
Verwaltungsvorlage Zweckverband

Sachverhalt:

Gem. § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung obliegt der Verbandsvorsitzenden oder dem Verbandsvorsitzenden mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer. Über die Annahme entscheidet die Verbandsversammlung.

Gem.§ 26 Abs. 1 der  Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO -) vom 18. April 2017 ist für Zuwendungen bis zum Betrag von 100 Euro die Verbandsvorsitzende oder der Verbandsvorsitzende mit der Verbandsgeschäftsführerin oder dem Verbandsgeschäftsführer zuständig. Die eingegangenen Spenden liegen jedoch über der Geringfügigkeitsgrenze, so dass die Verbandsversammlung über die Annahme entscheiden muss.

Über die angenommenen über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Zuwendungen besteht eine jährliche Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.

Von den Fördervereinen der Kindertagesstätten sind im Jahr 2017 nachfolgende Spenden eingegangen:

Kindertagesstätte Börßum:

-       Ein Trampolin im Wert von 269,00 €

-       Zwei Holzpferde, ein Pickler Dreieck und eine Rutsche im Wert von 952,90 €

-       Eine Turnmatte im Wert von 500,00 €

-       Ein Beamer und ein Laptop im Wert von 845,99 €.

Kindergarten Flöthe:

-       Geburtstagsgutscheine im Wert von 200,00 €

-       Eine Musikanlage im Wert von 1.598,17 €

-       Triangeln im Wert von 141,61 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·        Die Annahme folgender Spenden wird genehmigt:

Kindertagesstätte Börßum:

-       Ein Trampolin im Wert von 269,00 €

-       Zwei Holzpferde, ein Pickler Dreieck und eine Rutsche im Wert von 952,90 €

-       Eine Turnmatte im Wert von 500,00 €

-       Ein Beamer und ein Laptop im Wert von 845,99 €.

Kindergarten Flöthe:

-       Geburtstagsgutscheine im Wert von 200,00 €

-       Eine Musikanlage im Wert von 1.598,17 €

-       Triangeln im Wert von 141,61 €.