Betreff
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Brockenblick" in der Gemeinde Heiningen
Vorlage
H-XVII/023/2012
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Heiningen hat in seiner Sitzung am 27.02.2012 beschlossen, die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Brockenblick“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss wurde im März 2012 öffentlich bekanntgemacht.

 

Durch die 4. vereinfachte Änderung soll die festgesetzte Bauweise „Offene Bauweise“ / Einzel- und Doppelhäuser zulässig in die Bauweise „Offene Bauweise“ geändert werden. Es ist damit beabsichtigt, für den Geltungsbereich eine einheitlich geltende Bauweise festzuschreiben.

Die Änderung gilt für den gesamten Bereich des Plangebietes „Brockenblick“.

 

Die Grundstückseigentümer sowie die Bauplanung des Landkreises Wolfenbüttel werden noch gebeten, zu der geplanten Änderung eine Stellungnahme abzugeben. Einwände gegen die geplante Änderung können noch erhoben werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die als Anlage beigefügte Satzung zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Brockenblick“ sowie der Begründung wird im Entwurf zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:      ja/nein

Gesamtausgaben:                       

Jährliche Folgekosten:

Jährliche Abschreibungen: