Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Heiningen hat
in seiner Sitzung am 27.02.2012 beschlossen, die 4. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Brockenblick“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen. Der Beschluss wurde im März 2012 öffentlich bekanntgemacht.
Durch die 4. vereinfachte Änderung soll die festgesetzte Bauweise „Offene Bauweise“ / Einzel- und Doppelhäuser zulässig in die Bauweise „Offene Bauweise“ geändert werden. Es ist damit beabsichtigt, für den Geltungsbereich eine einheitlich geltende Bauweise festzuschreiben.
Die Änderung gilt für den gesamten Bereich des Plangebietes „Brockenblick“.
Die Grundstückseigentümer sowie die Bauplanung des Landkreises Wolfenbüttel werden noch gebeten, zu der geplanten Änderung eine Stellungnahme abzugeben. Einwände gegen die geplante Änderung können noch erhoben werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die als Anlage beigefügte Satzung zur 4.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Brockenblick“ sowie der Begründung
wird im Entwurf zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: