Sachverhalt:
In der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Oderwald wurde die Fläche der ehemaligen Gärten (nördlich alter
Sportplatz) in Groß Flöthe als „Sonderfläche altersgerechtes Wohnen“
ausgewiesen.
Der Rat der Gemeinde hatte dann die Fortführung des
Projektes mehrheitlich verworfen.
Im Rahmen der „Dorfregion Oderwald“ wäre der Bau einer
Seniorenwohnanlage ein zuwendungsfähiges Projekt der ZILE-Förderung. Eine
Projektzuwendung bis zu 500.000,00 €
steht für derartige Einzelprojekte in Aussicht. Zudem wären weitere
Förderanträge in diesem Zusammenhang (z. B.
Bau der Infrastruktur, wie Straßen, Wege, Plätze usw.-) denkbar. Hier
beträgt die Förderhöhe 63 % der förderfähigen Gesamtkosten.
In einem Vorgespräch mit Herrn Broja (Planungsbüro
Warnecke) wurden die notwendigen Antragsgrundlagen besprochen. In diesem
Zusammenhang hat Herr Broja auf das „Seniorenprojekt“ der Gemeinde Wahrenholz
hingewiesen. Hierzu soll kurzfristig ein Informationstermin in Wahrenholz
(vorauss. am 14.11.2018) abgestimmt werden. Zur Grundlagenermittlung ist die
Beteiligung von Fachbüros (Grobkostenkalkulation, Entwurfsplanung,
Bebauungsplan usw.) erforderlich.
Die Möglichkeit einen Antrag auf Fördermittel für ein
derartiges Projekt zu stellen, besteht durchaus schon zum 15.09.2019 (nächster
möglicher Antragstermin –nur 1x jährlich-).
Daher wird angeregt, die Situation kurzfristig neu zu
analysieren und die Voraussetzungen zur Umsetzung eines Seniorenwohnprojektes,
insbesondere die zu erwartenden Baukosten, nochmals nachhaltig (durch
Fachbüros, hier: DE-Planer und Architekturbüro) zu prüfen.
Eine Vorstellung der Ergebnisse soll bereits in der
Ratssitzung im Dez. 2018 erfolgen.
Auf diesen Grundlagen soll/kann der Rat der Gemeinde
Flöthe dann seine weiteren Entscheidungen treffen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Die Umsetzung eines Seniorenwohnprojektes in Groß
Flöthe wird auf der Basis „Dorfregion Oderwald“ erneut geprüft.
·
Der Bürgermeister wird ermächtigt, für eine
Grobkostenschätzung und einen Planungsentwurf ein Architekturbüro zu
beauftragen. Die Kosten hierfür werden auf max. 3.000,00 € begrenzt. Der
außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: