Betreff
Dorfregion Samtgemeinde Oderwald; Seniorenwohnkonzept Flöthe
Vorlage
F-XVIII/035/2018
Art
Beschlussvorlage Flöthe

Sachverhalt:

 

In der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Oderwald wurde die Fläche der ehemaligen Gärten (nördlich alter Sportplatz) in Groß Flöthe als „Sonderfläche altersgerechtes Wohnen“ ausgewiesen.

 

Der Rat der Gemeinde hatte dann die Fortführung des Projektes mehrheitlich verworfen.

 

Im Rahmen der „Dorfregion Oderwald“ wäre der Bau einer Seniorenwohnanlage ein zuwendungsfähiges Projekt der ZILE-Förderung. Eine Projektzuwendung bis                               zu 500.000,00 € steht für derartige Einzelprojekte in Aussicht. Zudem wären weitere Förderanträge in diesem Zusammenhang (z. B.  Bau der Infrastruktur, wie Straßen, Wege, Plätze usw.-) denkbar. Hier beträgt die Förderhöhe 63 % der förderfähigen Gesamtkosten.

 

In einem Vorgespräch mit Herrn Broja (Planungsbüro Warnecke) wurden die notwendigen Antragsgrundlagen besprochen. In diesem Zusammenhang hat Herr Broja auf das „Seniorenprojekt“ der Gemeinde Wahrenholz hingewiesen. Hierzu soll kurzfristig ein Informationstermin in Wahrenholz (vorauss. am 14.11.2018) abgestimmt werden. Zur Grundlagenermittlung ist die Beteiligung von Fachbüros (Grobkostenkalkulation, Entwurfsplanung, Bebauungsplan usw.) erforderlich.

 

Die Möglichkeit einen Antrag auf Fördermittel für ein derartiges Projekt zu stellen, besteht durchaus schon zum 15.09.2019 (nächster möglicher Antragstermin –nur 1x jährlich-).  

 

Daher wird angeregt, die Situation kurzfristig neu zu analysieren und die Voraussetzungen zur Umsetzung eines Seniorenwohnprojektes, insbesondere die zu erwartenden Baukosten, nochmals nachhaltig (durch Fachbüros, hier: DE-Planer und Architekturbüro) zu prüfen.

 

Eine Vorstellung der Ergebnisse soll bereits in der Ratssitzung im Dez. 2018 erfolgen.

Auf diesen Grundlagen soll/kann der Rat der Gemeinde Flöthe dann seine weiteren Entscheidungen treffen. 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Flöthe wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Die Umsetzung eines Seniorenwohnprojektes in Groß Flöthe wird auf der Basis „Dorfregion Oderwald“ erneut geprüft.

 

·         Der Bürgermeister wird ermächtigt, für eine Grobkostenschätzung und einen Planungsentwurf ein Architekturbüro zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden auf max. 3.000,00 € begrenzt. Der außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung wird zugestimmt. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx                    xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: