Sachverhalt:
Nach erfolgter Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Cramme per 01.01.2012 und dem hierzu erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel wurden die Jahresrechnungen 2012 bis 2014, in einem zusammengefassten Bericht, für die jeweiligen Jahresabschlüsse erstellt.
Diese Vorgehensweise sowie die Tatsache, dass die notwendigen Ergänzungen und Änderungen anlässlich der Prüfung der Eröffnungsbilanz erst im Haushaltsjahr 2015 dargestellt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt.
Zum vorläufigen Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 nehme ich wie folgt Stellung:
Die „Vorläufigkeit“ steht im Zusammenhang mit den für das Haushaltsjahr 2015 abgestimmten Buchungen zur Korrektur der geprüften Eröffnungsbilanz der Gemeinde Cramme, die noch vorgenommen und dann im Jahresabschluss 2015 geprüft werden müssen. Mit Wirkung der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 entfällt die „Vorläufigkeit“, sofern festgestellt wird, dass die Eröffnungsbilanzkorrekturen in der Abschlussbilanz 2015 enthalten sind und somit die Feststellungen „zur Vorjahresprüfung (Bericht Ziff. 2)“ damit ausgeräumt sind.
Ziff. 2.1: Dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes bezogen auf die „standortorientierte Erfassung der Straßenbeleuchtungsanlagen“ wird nicht gefolgt.
Ziff. 4.1.1.1 Zusätzlich zu den Abschreibungen zum Sachwertvermögen
erfolgten Abschreibungen aus Niederschlagungen für Steuer-/Gebührenforderungen
in 2013 in Höhe von 2.843,07 (KITA-Gebühren aus 2010-2012 lt. Beschluss
19.6.2013 sowie verschiedene Mahngebühren/Säumniszuschläge aus 2012) und in
2014 in Höhe von € 7,50.
Auf die Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes unter Ziff. 6, in der auch eine ordnungsgemäße Buchführung festgestellt wird, wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014
wird jeweils einzeln festgestellt.
·
Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe
von € 44.123,86 wird zur teilweisen Bereinigung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem
letzten kameralen Abschluss 2011 in Höhe von € 213.042,00 verwendet.
·
Der ordentliche Jahresverlust im Jahresabschluss 2013
in Höhe von €
62.326,10 wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen.
·
Der außerordentliche Jahresüberschuss im
Jahresabschluss 2013 in Höhe von € 36.420,09 wird zur teilweisen Bereinigung
des verbliebenen „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011
in Höhe von €
168.918,14,00 verwendet.
·
Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2014 in Höhe
von € 12.996,25 wird zur teilweisen Bereinigung des verbliebenen
„Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 in Höhe von €
132.498,05 verwendet.
·
Der Bürgermeisterin wird für die Rechnungsjahre 2012,
2013 und 2014 jeweils einzeln die Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx-xxxxx-xxxxxx xxxxx-xxxxx-xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche
Abschreibungen: