Betreff
Beschlussfassung zur 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Heiningen per 01.01.2012.
Vorlage
H-XVIII/027/2018
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Mit Beginn des Haushaltsjahres 2012 hat die Gemeinde Heiningen die Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen vorgenommen. Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im doppischen Rechnungsstil geführt wird, soll das Hauptorgan der Körperschaft gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz beschließen.

 

Seit 2012 liegt eine 1. vorläufige Eröffnungsbilanz vor. Am 02.07.2012 hat der Rat der Gemeinde Heiningen diesen Eröffnungsbilanzentwurf zur Kenntnis genommen und den erfolgten Bewertungen grundsätzlich zugestimmt.   Diese vorläufige Eröffnungsbilanz wurde anschließend aufgrund von Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel in einigen Positionen aktualisiert und/oder ergänzt.

 

Die abschließende Prüfung der beigefügten Eröffnungsbilanz konnte nunmehr aufgrund verschiedener Faktoren erst im Jahr 2018 erfolgen.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Heiningen geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor.

 

Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen zwar teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften aber sie vermittelt dennoch unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Heiningen.

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Prüfung wurden 14 Sachverhalte (dabei 1 Sachverhalt mit 8 Anlagegütern) festgestellt, die eine Ergänzung oder Änderung der Anlagegüter und/oder –werte sowie Umbuchungen zwischen Bilanzkonten notwendig machten. Hiervon sind 6 Sachverhalte für die Jahre 2012 bis 2014 auch abschreibungsrelevant.  Die aufgrund dieser Prüfung erforderlichen Berichtigungen erfolgen mit dem Jahresabschluss 2015, weil zwischenzeitlich ein Softwaresystemwechsel stattgefunden hat und die Korrekturen im Altsystem nicht mehr bzw. nur mit erheblichem (auch erheblichem finanziellem) Aufwand durchführbar gewesen wären. Zudem hätten die Korrekturen im „Altsystem“ nochmals weitere deutliche zeitliche Verzögerungen zur Folge.

 

Gemäß § 62 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO) kann eine Berichtigung letztmals im vierten der ersten Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Soweit eine Korrekturnotwendigkeit für eine wesentliche Position der ersten Eröffnungsbilanz nach Fristablauf festgestellt und durch die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bestätigt wird, ist eine Berichtigung des Wertansatzes bis zum zehnten auf die Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss zulässig.

 

Die Berichtigungen werden im Haushaltsjahr 2015 gebucht. Die haushaltsrechtlichen Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 sind daher im Jahresergebnis der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) mit entsprechenden Verwerfungen durch die nicht vollständig darstellbare Auflösung der Sonderposten bzw. der Abschreibungen verbunden. Im Korrekturjahr 2015 werden die Verwerfungen durch außerordentliche Erträge und Aufwendungen bereinigt. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu den festgellten und geforderten Bilanzänderungen nehme ich wie folgt Stellung:

 

AKTIVA

 

 

PASSIVA

 

 

Die Bilanzdarstellung im Prüfbericht auf Seite 10 weist in den Zeilen 1.1, 1.1.1 und 1.4.1 eine Differenz in Höhe von jeweils 21.000 € im Vergleich zu der Darstellung in dieser Vorlage auf. Nach Auffassung der Verwaltung muss die Seite 10 redaktionell geändert (Austausch der Seite) werden. „Die vertauschte Zahlendarstellung Reinvermögen/Sonderposten basiert auf dem neu zu bilanzierenden Sonderposten „Zuwendung 2010“. Diese Zuwendung erfolgte als allgemeine Investitionshilfe das Landkreises ohne besondere „Verwendung“.  Das RPA hat dies zwischenzeitlich bestätigt. Die Übersendung der Austauschseite steht noch aus.  

 

Darstellung der einzelnen Änderungen –Aktivseite-

 

 

Darstellung der einzelnen Änderungen –Passivseite-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die abschreibungsrelevanten Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

Somit reduziert sich die anfängliche jährliche Abschreibung um € 3.582,64 und gleichzeitig erhöht sich der Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten anfänglich um € 2.454,21.  Im Rechnungsjahr 2015 wird sich ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von € 18.111,45 ergeben.

 

Auf den erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Heiningen wird hingewiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Rat beschließt die vorliegende 1. Eröffnungsbilanz nebst Anhang und ihrer Anlagen in der vorgelegten Form. Gleichzeitig wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Heiningen zum 01.01.2012 vom 18.05.2018/05.06.2018 zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx -xxxxxx                                 xxxxx -xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: