Sachverhalt:
Mit Beginn des Haushaltsjahres
2012 hat die Gemeinde Heiningen die Umstellung auf das neue kommunale
Rechnungswesen vorgenommen. Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im doppischen
Rechnungsstil geführt wird, soll das Hauptorgan der Körperschaft gemäß § 179
Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung
des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher
Vorschriften vom 15.11.2005 (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz beschließen.
Seit 2012 liegt eine 1. vorläufige
Eröffnungsbilanz vor. Am 02.07.2012 hat der Rat der Gemeinde Heiningen diesen
Eröffnungsbilanzentwurf zur Kenntnis genommen und den erfolgten Bewertungen
grundsätzlich zugestimmt. Diese
vorläufige Eröffnungsbilanz wurde anschließend aufgrund von Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel in einigen Positionen
aktualisiert und/oder ergänzt.
Die abschließende Prüfung der
beigefügten Eröffnungsbilanz konnte nunmehr aufgrund verschiedener Faktoren
erst im Jahr 2018 erfolgen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wolfenbüttel hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Gemeinde Heiningen geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor.
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen zwar
teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften aber sie vermittelt dennoch unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde
Heiningen.
Im Rahmen der Prüfung wurden 14 Sachverhalte (dabei 1
Sachverhalt mit 8 Anlagegütern) festgestellt, die eine Ergänzung oder Änderung
der Anlagegüter und/oder –werte sowie Umbuchungen zwischen Bilanzkonten
notwendig machten. Hiervon sind 6 Sachverhalte für die Jahre 2012 bis 2014 auch
abschreibungsrelevant. Die aufgrund
dieser Prüfung erforderlichen Berichtigungen erfolgen mit dem Jahresabschluss
2015, weil zwischenzeitlich ein Softwaresystemwechsel stattgefunden hat und die
Korrekturen im Altsystem nicht mehr bzw. nur mit erheblichem (auch erheblichem
finanziellem) Aufwand durchführbar gewesen wären. Zudem hätten die Korrekturen
im „Altsystem“ nochmals weitere deutliche zeitliche Verzögerungen zur Folge.
Gemäß § 62 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung (KomHKVO)
kann eine Berichtigung letztmals im vierten der ersten
Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. Soweit eine
Korrekturnotwendigkeit für eine wesentliche Position der ersten
Eröffnungsbilanz nach Fristablauf festgestellt und durch die Prüfung des
Rechnungsprüfungsamtes bestätigt wird, ist eine Berichtigung des Wertansatzes
bis zum zehnten auf die Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss zulässig.
Die Berichtigungen werden im Haushaltsjahr 2015 gebucht. Die
haushaltsrechtlichen Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 sind daher im
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) mit
entsprechenden Verwerfungen durch die nicht vollständig darstellbare Auflösung
der Sonderposten bzw. der Abschreibungen verbunden. Im Korrekturjahr 2015
werden die Verwerfungen durch außerordentliche Erträge und Aufwendungen
bereinigt. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Wolfenbüttel.
Zu den festgellten und geforderten Bilanzänderungen nehme ich
wie folgt Stellung:
AKTIVA
PASSIVA
Die Bilanzdarstellung im Prüfbericht auf Seite 10 weist in den Zeilen 1.1, 1.1.1 und 1.4.1 eine Differenz in Höhe von jeweils 21.000 € im Vergleich zu der Darstellung in dieser Vorlage auf. Nach Auffassung der Verwaltung muss die Seite 10 redaktionell geändert (Austausch der Seite) werden. „Die vertauschte Zahlendarstellung Reinvermögen/Sonderposten basiert auf dem neu zu bilanzierenden Sonderposten „Zuwendung 2010“. Diese Zuwendung erfolgte als allgemeine Investitionshilfe das Landkreises ohne besondere „Verwendung“. Das RPA hat dies zwischenzeitlich bestätigt. Die Übersendung der Austauschseite steht noch aus.
Darstellung der einzelnen Änderungen –Aktivseite-
Darstellung der einzelnen Änderungen –Passivseite-
Die abschreibungsrelevanten Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:
Somit reduziert sich die anfängliche jährliche Abschreibung um € 3.582,64 und gleichzeitig erhöht sich der Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten anfänglich um € 2.454,21. Im Rechnungsjahr 2015 wird sich ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von € 18.111,45 ergeben.
Auf den erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zur Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Heiningen wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der Rat beschließt die vorliegende 1.
Eröffnungsbilanz nebst Anhang und ihrer Anlagen in der vorgelegten Form.
Gleichzeitig wird der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Heiningen zum 01.01.2012 vom 18.05.2018/05.06.2018
zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
xxxxx -xxxxxx xxxxx -xxxxxx
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: