Betreff
Rechenschaftsbericht über die Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 der Gemeinde Heiningen.
Vorlage
H-XVIII/028/2018
Art
Beschlussvorlage Heiningen

Sachverhalt:

Nach erfolgter Prüfung der 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Heiningen per 01.01.2012 und dem hierzu erteilten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel wurden die Jahresrechnungen 2012 bis 2014, in einem zusammengefassten Bericht, für die jeweiligen Jahresabschlüsse erstellt.

 

Diese Vorgehensweise sowie die Tatsache, dass die notwendigen Ergänzungen und Änderungen anlässlich der Prüfung der Eröffnungsbilanz erst im Haushaltsjahr 2015 dargestellt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt.

 

Zum vorläufigen Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Wolfenbüttel zu den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2012 bis 2014 nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die „Vorläufigkeit“ steht im Zusammenhang mit den für das Haushaltsjahr 2015 abgestimmten Buchungen zur Korrektur der geprüften Eröffnungsbilanz der Gemeinde Heiningen, die noch vorgenommen und dann im Jahresabschluss 2015 geprüft werden müssen. Mit Wirkung der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 entfällt die „Vorläufigkeit“, sofern festgestellt wird, dass die Eröffnungsbilanzkorrekturen in der Abschlussbilanz 2015 enthalten sind und somit die Feststellungen „zur Vorjahresprüfung (Bericht Ziff. 2)“ damit ausgeräumt sind.

 

Ziff. 2.3:  Dem Hinweis zur Bildung von Rückstellungen wird künftig gefolgt. In künftigen Haushaltsjahren wird Prüfung zur Bildung von Rückstellungen stärker betrachtet. Rückstellungen belasten das lfd. Rechnungsjahr. Rückstellungen sind wie Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz zu erfassen und sind damit ein Teil des Fremdkapitals. Wenn eine Rückstellung neu gebildet oder erhöht wird, stellt dies einen Aufwand dar. Wenn der Grund für die Rückstellung entfallen ist, kann sie aufgelöst werden. Dabei gibt es zwei mögliche Fälle: Entweder ist das Risiko eingetreten, dann wird aus der Rückstellung eine echte Verbindlichkeit - dies ist für das Ergebnis neutral, jedenfalls sofern die Verbindlichkeit ebenso hoch ist wie die Rückstellung. Wenn das Risiko nicht oder nicht im erwarteten Umfang eingetreten ist, wirkt sich dies bilanztechnisch wie ein Ertrag aus.

 

Z. B. beim Grundstückstauschvertrag hätten Abrisskosten von 40.000 € (Haushaltsansatz 2014) als Rückstellung gebildet werden können/müssen, wodurch das Jahresergebnis 2012 sich um diesen Betrag verschlechtert (aus der Gewinnzone in den Verlustbereich) hätte. In 2014 sind dann tatsächlich nur rd. 28.000 € an Kosten entstanden. Somit hätte man mit einer Rückstellung aus 2012 das Jahresergebnis 2014, nach Auflösung der überschüssigen Rückstellung (12.000 €), dann um rd. 40.000 € verbessert (aus Verlustzone in den Gewinnbereich). Beide Rechnungsjahre zusammen betrachtet stelle ich Aufwands-/ und Kostenneutralität fest.

 

 

Ziff. 4.1.2.2 Der Hinweis zur nicht korrekten Bilanzdarstellung von Forderungen und Verbindlichkeiten wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um jeweils negative Einzelwerte, die nicht umgebucht worden sind. Im Bilanzergebnis entsteht hierzu eine Neutralität.

 

 

Ziff. 4.2.6  Wird künftig beachtet. Siehe Erläuterungen unter Ziff. 2.3

 

Ziff. 4.3.3  Im Rechnungsergebnis 2012 sind die „Nebenkosten“ für den Grundstückstausch als „werterhöhender“ Anlagewert gebucht. Der Grundstückstauschvertrag besteht im Grunde nach aus 2 Kaufverträgen. Zum einen dem Verkauf des eigenen Grundstückes und zum anderen dem Ankauf eines neuen Grundstückes. Hierbei hat man sich darauf verständigt, dass es keinen Wertausgleich gibt. Allerdings ist der Gesamtkostenträger die Gemeinde Heiningen. Sämtliche Nebenkosten eines Grundstückskaufvertrages können auf den vereinbarten Grundstückspreis als zusätzliche „Anschaffungskosten“ und somit als wertsteigernder Gesamtvermögenswert gebucht werden. Dies ist hier so erfolgt. Daher bleibt der Betrag in Höhe von € 5.586,92 als Vermögenwert im Sachwertvermögen enthalten. Auf Grundstücke erfolgt keine Abschreibung.  Der Aufwandbetrag zur Erneuerung der Heizungsanlage (Versicherungsschaden) wurde im Jahresabschluss korrigiert. Der Aufwandsbetrag für den Erwerb einer Wippe (Sonderposten) wurde versehentlich fehlerhaft gebucht. Der zusätzliche Aufwand ist als unerheblich zu bezeichnen. Der Abschreibungszeitraum hätte 5 Jahre betragen. Aus den vorgenannten Gründen erfolgt keine Ergebniskorrektur zum festgestellten Rechnungsergebnis 2012.

 

Ziff. 4.3.3 

 

Bei den außerordentlichen Ergebnissen 2012 handelt es sich um:

 

-       Spenden für Spielplätze

 

Bei den außerordentlichen Ergebnissen 2013 handelt es sich um:

 

-       Abrechnung Kindergartendefizit 2011

-       Schadenfall Heizungsanlage Jugendzentrum

 

 

Bei den außerordentlichen Ergebnissen 2014 handelt es sich um:

 

-       Spenden für Spielplätze

 

Ziff. 4.4 Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit und aus Investitionstätigkeit für das Rechnungsjahr 2012 ergibt in Summe wieder den korrekt dargestellten Gesamtsaldo. Die Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes hierzu beziehen sich auf die unter Ziff. 4.3.3.

 

 

 

Auf die Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes unter Ziff. 6, in der auch eine ordnungsgemäße Buchführung festgestellt wird, wird hingewiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Heiningen wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Jahresabschluss für die Jahre 2012, 2013 und 2014 wird jeweils einzeln festgestellt.

 

·         Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2012 in Höhe von € 12.886,69 wird zur teilweisen Bereinigung des „Soll-Fehlbetrages“ aus dem letzten kameralen Abschluss 2011 in Höhe von € 139.067,29 verwendet.

 

·         Der ordentliche Jahresverlust und der außerordentliche Jahresverlust im Jahresabschluss 2013 in Höhe von insgesamt € 18.134,29 wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen.

 

·         Der Jahresverlust im Jahresabschluss 2014 in Höhe von € 26.085,00 wird auf Fehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen.

 

·         Dem Bürgermeister wird für die Rechnungsjahre 2012, 2013 und 2014 jeweils einzeln die Entlastung erteilt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Keine

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                    xxxxx -xxxxxx                                 xxxxx -xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: