Betreff
Autonome Dorfmobilität (AUNO DOMO);
Mitfahr-System Leinde/Cramme.
Vorlage
C-XVIII/040/2018
Art
Beschlussvorlage Cramme

Sachverhalt:

Seit Ende 2017 beteiligt sich der Ort Leinde an dem vom Büro merkWATT durchgeführten und vom Land Niedersachsen sowie der Stiftung Zukunftsfonds Asse geförderten Projekt Autonome Dorfmobilität (AUNO DOMO). Ziel ist es, ein Mitfahr-System – bestehend aus Mitfahrbänken und Richtungsanzeigern, einer Mitfahr-App sowie einem Nachbarschaftsfahrdienst – aufzubauen. Den Kernbereich des Systems sollen die Ortschaften Leinde und Cramme bilden, da sie vielfältig miteinander verbunden sind. Der Einladung zur Mitarbeit sind inzwischen auch Einwohner aus Cramme gefolgt. So wurde in gemeinsamer bürgerschaftlicher Arbeit mit fachlicher und organisatorischer Unterstützung von merkWATT ein umsetzungsreifes Konzept für das Mitfahr-System für Leinde und Cramme sowie umliegende Orte, die wichtige Ziele für Leinder und Crammer darstellen, erarbeitet.

Kosten entstehen im Wesentlichen durch die Mitfahrstationen. Zu leistende Eigenanteile – eine Förderung vorausgesetzt – wären angemessen zwischen der Gemeinde Cramme und Leinde bzw. der Stadt Wolfenbüttel aufzuteilen.  

Für die Beschaffung und Installation der Richtungsanzeiger und – sofern nicht vorhandene Sitzgelegenheiten an Bushaltestellen genutzt werden können – Bänke können aussichtsreiche Förderanträge beim ArL (Stichtag: 15.9.) und ZFA (Stichtag: 12.9.) gestellt werden.

Die Gemeinde Cramme kann die Förderanträge für das Gesamtprojekt stellen und durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Wolfenbüttel die interne Abwicklung regeln.

Das Büro merkWATT hat angeboten, im Rahmen des AUNO DOMO-Projekts kostenfrei für die Gemeinde Cramme die Anträge zu formulieren. Nur auf diese Weise lassen sich die Stichtage der Fördergeber einhalten.

Auch im Fall von unvorhergesehenen Schwierigkeiten z. B. bei der Kooperation mit Wolfenbüttel oder einer unzureichenden Förderhöhe ist das Einreichen der Anträge unschädlich, da auch im Falle von Förderzusagen keine Umsetzungspflicht besteht. Der Gemeinderat Cramme kann sich also die Umsetzungsentscheidung vorbehalten. 

Aktuell ist der Beschluss zum Einreichen der Förderanträge und der grundsätzliche Wille zur Umsetzung des Mitfahr-Systems notwendig. Es wäre ein Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität insbesondere von mobilitätseingeschränkten Menschen, stärkte den sozialen Zusammenhalt, könnte Mobilität für viele Menschen deutlich kostengünstiger machen und wäre letztlich ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Cramme wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der Gemeinderat Cramme befürwortet die Einreichung von Anträgen der Gemeinde beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) und bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse (ZFA) auf Förderung der Mitfahrstationen des Mitfahr-Systems Leinde/Cramme. Mit der Stadt Wolfenbüttel wird eine Kooperationsvereinbarung angestrebt, gemäß der Wolfenbüttel einen angemessenen Anteil des zu finanzierenden Eigenanteils leistet. Der Gemeinderat behält sich die Zustimmung zur Umsetzung vor und wird zu gegebener Zeit über die Bereitstellung des zu leistenden Eigenanteils entscheiden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                     Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                            

Jährliche Folgekosten:                                                                  

Jährliche Abschreibungen: