Betreff
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Vorlage
SG-X/159/2018
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

I.         Allgemeines

Gem. § 13 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) ist der Wirtschaftsplan unverzüglich neu aufzustellen, wenn abzusehen ist, dass

 

  1. sich das Jahresergebnis gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird oder
  2. zum Ausgleich des Vermögensplans erheblich höhere Zuführungen der Kommune oder höhere Kredite erforderlich werden.

 

II.       Erfolgsplan

Im Erfolgsplan haben sich im laufenden Geschäftsjahr folgende wesentlichen Änderungen ergeben:

 

1.       Umsatzerlöse

Die Wasserverkaufszahlen haben sich erfreulicherweise gesteigert. Das hat die durchgeführte Gebührenabrechnung ergeben. Der Ansatz bei der Kostenstelle 4030 „Trinkwasser“ um 19.000,00 € zu erhöhen.

2.       Aufwendungen für Wasserbezug

Den erhöhten Wasserverkaufszahlen stehen leider erhöhte Wassereinkaufszahlen gegenüber. Der Ansatz bei der Kostenstelle 5010 (Purena GmbH) ist um 10.000,00 € und bei der Kostenstelle 5030 (Salzgitter Flachstahl GmbH) um 35.000,00 € zu erhöhen.

3.       Aufwendungen für bezogene Leistungen

Die durchgeführte Ausschreibung für die Schieberwechsel in den Orten Börßum und Cramme und die nicht unerhebliche Anzahl an Wasserrohrbrüchen waren die Auslöser, dass die eingeplanten Mittel bei der Kostenstelle 5903 (Unterhaltung Rohrleitung) nicht auskömmlich sind. Der Ansatz ist um 108.000,00 € zu erhöhen.

Der Wirtschaftsplan 2018 prognostizierte einen Jahresüberschuss in Höhe von 9.300,00 €. Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 weist jetzt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 144.700,00 € aus.

III.     Vermögensplan

Im Vermögensplan wird die geplante Erschließung des Baugebietes „An der Gärtnerei“ in Börßum im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr umgesetzt. Die Erschließung erfolgt im Geschäftsjahr 2019. Die Ansätze bei der Wasserversorgung Ortsnetze Börßum
(-85.000,00 €) und bei den Hausanschlüssen Börßum (-45.000,00 €) verringern sich um insgesamt -130.000,00 €. Die Baukostenzuschüsse/Beiträge verringern sich um 25.000,00 €.

 

Die Kreditermächtigung wird somit auf 35.000,00 € neu festgesetzt.

 

Der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Oderwald wird gebeten,

·         den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oderwald zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Erfolgsplan                                                  Vermögensplan

                                                                     verschiedene                                             verschiedene

Gesamtausgaben:                                694.400,00 €                                                236.000,00 €