Sachverhalt:
Die Gemeinde Börßum führt zurzeit das Bebauungsplanverfahren für das o. g. Baugebiet durch.
Die einzelnen Bauplätze sind derweil nach den zukünftigen Hausnummern aufgeteilt. Eine Straßenbezeichnung existiert noch nicht und muss vom Rat der Gemeinde Börßum festgelegt werden.
Bereits in der Sitzung des Rates der Gemeinde Börßum am 24.09.2018 wurde über die Festlegung eines Straßennamens diskutiert. Dabei wurde vorgeschlagen den Baugebietsnamen „An der Gärtnerei“ auch als Straßennamen zu verwenden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Lt. § 5 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat sowie die Ausschüsse der Gemeinde Börßum dürfen
Anträge auf
Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen in die Tagesordnung
nur aufgenommen oder in der Sitzung gestellt werden, wenn der
Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss empfohlen hat oder die
Beschlussfassung des Rates mehr als 6 Monate zurückliegt. Dies gilt nicht, wenn
sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat.
Die Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse ist lediglich eine innerorganisatorische Richtlinie, von der jederzeit abgewichen werden kann. Abweichungen von den Bestimmungen zur Geschäftsordnung berühren grundsätzlich nicht die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen. Eine erneute Beschlussfassung zu der Festlegung auf den Straßennamen „An der Gärtnerei“ kann, insbesondere über die Beschlussvorbereitung im Verwaltungsausschuss, nochmals und zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Für das derzeitige Baugebiet „An der Gärtnerei“ im OT Börßum wird
die Straßenbezeichnung “An der Gärtnerei“ festgelegt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: