Betreff
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg" in 38312 Börßum im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);
erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 3 BauGB mit verkürzter Auslegungsfrist.
Vorlage
B-XVIII/090/2018
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Börßum hat in seiner Sitzung am 16.04.2018 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ beschlossen. Das Änderungsverfahren wird in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes fand in der Zeit vom 11.06. – 12.07.2018 statt. Im gleichen Zuge wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Aufgrund der während der ersten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Einwände sind Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes notwendig. Nachdem im Rahmen der ersten Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB der Wunsch geäußert wurde, im Zusammenhang mit der angestrebten wohnbaulichen Nutzung im Plangebiet, auch die Errichtung von Wohnanlagen zu ermöglichen, die speziell auf die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung ausgerichtet sind, wurden der Bebauungsplan und die Begründung dahingehend angepasst. Börßumer Einwohnern, die altersbedingt oder auch aufgrund von Einschränkungen nicht mehr in ihrem vertrauten Wohnumfeld verbleiben können, soll somit die Möglichkeit geboten werden, auch im Alter in ihrem Heimatort zu verbleiben. Die die hierfür notwendige Vergrößerung des Plangebietes, mit der Verlagerung der Baugrenze und der Erhöhung der Grundflächenzahl sowie der Zulässigkeit von einer Mehrfamilienhausbebauung städtebauliche Aspekte betrifft, welche die Grundzüge der Planung tangieren, muss gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit dieser veränderten Entwurfsvorlage das Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB wiederholt werden.

 

Zur Beschleunigung des Verfahrens wird festgelegt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf einen angemessenen Zeitraum verkürzt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

·         Der Rat der Gemeinde Börßum beschließt die erneute öffentliche Auslegung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Mühlen- und Dahlgrundsweg“ in der Gemeinde Börßum gem. § 4a Abs.3 BauGB.

·        Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

·        Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf einen angemessenen Zeitraum (20.12.2018 – 17.01.2019) verkürzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                     xxxxx-xxxxx-xxxxxx                                xxxxx-xxxxx-xxxxxx

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                                                                           

Jährliche Folgekosten:                                                                   

Jährliche Abschreibungen: