Betreff
7. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007
Vorlage
SG-X/167/2018
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die mit der DS SG-IX/161/2018 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2019 und 2020 von 5,17 €/m³ (bisher 4,55 €) errechnet.

 

Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 3,21 € (bisher 4,55 €), bis Q3 10 8,03 € (bisher 7,80 €) und bis Q3 16 12,86 € (bisher 11,70 €).

 

Aus diesem Grund ist die 7. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten 7. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: