Sachverhalt:
Die mit der DS SG-IX/161/2018 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2019 und 2020 von 5,17 €/m³ (bisher 4,55 €) errechnet.
Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 3,21 € (bisher 4,55 €), bis Q3 10 8,03 € (bisher 7,80 €) und bis Q3 16 12,86 € (bisher 11,70 €).
Aus diesem Grund ist die 7. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.
Der Satzungsentwurf ist als
Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage
beigefügten 7. Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung vom
12.12.2007 wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: