Betreff
5. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007
Vorlage
SG-X/168/2018
Art
Beschlussvorlage Samtgemeinde

Sachverhalt:

Die mit der DS SG-IX/160/2018 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2019 und 2020 von 2,17 €/m³ (bisher 2,10 €) errechnet.

 

Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 2,38 € (bisher 3,50 €), bis Q3 10 5,95 € (bisher 7,00 €) und bis Q3 16 9,52 € (bisher 10,40 €).

 

Aus diesem Grund ist die 5. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

·         Der als Anlage beigefügten 5. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007 wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                               Ergebnishaushalt                                      Finanzhaushalt

                                                                    

Mittel stehen zur Verfügung:          ja/nein

Gesamtausgaben:                               

Jährliche Folgekosten:                       

Jährliche Abschreibungen: