Sachverhalt:
Die mit der DS SG-IX/160/2018 vorgelegte Gebührenkalkulation für die öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Samtgemeinde Oderwald hat eine kostendeckende Verbrauchsgebührenobergrenze für die Jahre 2019 und 2020 von 2,17 €/m³ (bisher 2,10 €) errechnet.
Die Gebührenobergrenze bei der monatlichen Grundgebühr beträgt bei der Zählergröße bis Q3 4 2,38 € (bisher 3,50 €), bis Q3 10 5,95 € (bisher 7,00 €) und bis Q3 16 9,52 € (bisher 10,40 €).
Aus diesem Grund ist die 5. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung der Samtgemeinde Oderwald vom 12.12.2007 zu erlassen.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
·
Der als Anlage
beigefügten 5. Satzung zur Änderung der Wasserabgabensatzung vom 12.12.2007
wird zugestimmt.
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: