Betreff
Haushaltssatzung und -plan 2019 sowie Stellenplan 2019 und Haushaltssicherungskonzept 2019.
Vorlage
B-XVIII/092/2018
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

Hierzu wird auf die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 mit den entscheidungsbegründenden Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.

 

Die Haushaltsplanung 2019 weist im ordentlichen Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 120.600,00 aus. Durch die Vermarktung von Baugrundstücken wird ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von € 210.000,00 erreicht. Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2019 insgesamt ein veranschlagter Gewinn in Höhe von € 89.400. 

 

Die mittelfristige Finanzplanung weist ab 2020 einen geringfügigen Gewinn in der lfd. Geschäftsführung aus. Zudem wird aus der restlichen Vermarktung des Baugebietes „An der Gärtnerei“ ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von 170.000,00 € möglich sein.   Ab 2021 wird sich die Gewinnstruktur der Gemeinde Börßum stabilisieren und weiter verbessern. Diese positive Entwicklung entsteht durch die nachhaltigen Konsolidierungsmaßnahmen und die weiterhin positive Konjunkturprognose.

 

Der Finanzmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von € 25.400 reicht nicht zur Deckung der jährlichen Tilgungsverpflichtungen aus. Auch diese Situation sollte sich ab 2020 verbessern und dann ab 2021 nachhaltig sein.

 

Im Finanzhaushalt stehen 2019 wesentliche Investitionen an. Die Baumaßnahmen „Hahnebeeke“ und Erschließung des Baugebietes „An der Gärtnerei“ sind Projekte, die bereits im Haushalts 2018 veranschlagt und daher haushaltsrechtliche auf 2019 übertragen werden.

 

Neue wesentliche Investitionsmaßahmen 2019 sind die Gestaltung der Buswartebereiche (Barrierefreiheit) und der Umbau des Bahnhofsvorplatzes. Über mögliche Veränderungen der Nebenanlagen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Ortsdurchfahrt Börßum“ muss der Rat der Gemeinde Börßum noch entscheiden. Die entsprechende Beschlusslage ist dann in diesem Haushaltsbeschluss für 2019 mit darzustellen.

 

Die Investitionen im Finanzhaushalt können ohne Kreditaufnahmen finanziert werden. Voraussetzung dafür ist die erwartete Entwicklung bei der Erschließung und bei dem Verkauf von Baugrundstücken. Damit wird sich dann auch die Schuldensituation der Gemeinde Börßum leicht verbessern.

 

Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich. Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf enthalten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

  • Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2019 incl. Stellenplan 2019 wird                 erlassen.

 

·        Das vorliegende Haushaltssicherungskonzept 2019 wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                          Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: