Sachverhalt:
Hierzu wird auf die vorliegenden Entwürfe der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 mit den entscheidungsbegründenden
Anlagen (insbesondere dem Vorbericht) verwiesen.
Die Haushaltsplanung 2019 weist im ordentlichen
Ergebnishaushalt (GuV) einen Verlust in Höhe von € 120.600,00 aus. Durch die
Vermarktung von Baugrundstücken wird ein außerordentlicher Gewinn in Höhe von €
210.000,00 erreicht. Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2019 insgesamt ein
veranschlagter Gewinn in Höhe von € 89.400.
Die mittelfristige Finanzplanung weist ab 2020 einen
geringfügigen Gewinn in der lfd. Geschäftsführung aus. Zudem wird aus der
restlichen Vermarktung des Baugebietes „An der Gärtnerei“ ein außerordentlicher
Gewinn in Höhe von 170.000,00 € möglich sein.
Ab 2021 wird sich die Gewinnstruktur der Gemeinde Börßum stabilisieren
und weiter verbessern. Diese positive Entwicklung entsteht durch die nachhaltigen
Konsolidierungsmaßnahmen und die weiterhin positive Konjunkturprognose.
Der Finanzmittelüberschuss aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit in Höhe von € 25.400 reicht nicht zur Deckung der
jährlichen Tilgungsverpflichtungen aus. Auch diese Situation sollte sich ab
2020 verbessern und dann ab 2021 nachhaltig sein.
Im Finanzhaushalt stehen 2019 wesentliche Investitionen an.
Die Baumaßnahmen „Hahnebeeke“ und Erschließung des Baugebietes „An der
Gärtnerei“ sind Projekte, die bereits im Haushalts 2018 veranschlagt und daher
haushaltsrechtliche auf 2019 übertragen werden.
Neue wesentliche Investitionsmaßahmen 2019 sind die
Gestaltung der Buswartebereiche (Barrierefreiheit) und der Umbau des
Bahnhofsvorplatzes. Über mögliche Veränderungen der Nebenanlagen im
Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Ortsdurchfahrt Börßum“ muss der Rat der
Gemeinde Börßum noch entscheiden. Die entsprechende Beschlusslage ist dann in
diesem Haushaltsbeschluss für 2019 mit darzustellen.
Die Investitionen im Finanzhaushalt können ohne
Kreditaufnahmen finanziert werden. Voraussetzung dafür ist die erwartete
Entwicklung bei der Erschließung und bei dem Verkauf von Baugrundstücken. Damit
wird sich dann auch die Schuldensituation der Gemeinde Börßum leicht
verbessern.
Der Beschluss eines Haushaltssicherungskonzeptes ist erforderlich.
Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen seit 2012 sind im Entwurf enthalten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Börßum wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
- Die als Anlage beigefügte Haushaltsatzung 2019
incl. Stellenplan 2019 wird
erlassen.
·
Das vorliegende
Haushaltssicherungskonzept 2019 wird beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Produktsachkonto: Ergebnishaushalt Finanzhaushalt
Mittel stehen zur Verfügung: ja/nein
Gesamtausgaben:
Jährliche Folgekosten:
Jährliche Abschreibungen: