Betreff
Herstellung eines behindertengerechten Zugangs zum Dorfgemeinschaftshaus im OT Bornum.
Vorlage
B-XVIII/096/2018
Art
Beschlussvorlage Börßum

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren wurde mehrfach über eine behindertengerechte Zuwegung zum Dorfgemeinschaftshaus im OT Bornum gesprochen und Planungen dafür vorgenommen.

 

Im Jahr 2016 sah sich die Gemeinde Börßum veranlasst, am Regenwasserkanalnetz des Dorfgemeinschaftshauses Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen.

In diesem Zusammenhang wurde nochmals die Möglichkeit überprüft, die barrierefreie Umgestaltung des Eingangsbereiches mit einzubeziehen.

 

Der Rat der Gemeinde Börßum hat sich in seiner Sitzung am 22.02.2016 darauf verständigt, keine Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung durchzuführen. Dieser Entschluss ist insbesondere finanziellen Erwägungen zurückzuführen.

 

Da das Dorfgemeinschaftshaus in Bornum eine zentrale Gemeinschaftseinrichtung darstellt, die von allen Vereinen und Dritten ganzjährig genutzt wird, ist es wichtig, dass dieses auch insbesondere für ältere Menschen mit motorischer Beeinträchtigung genutzt werden kann. Der Eingangsbereich zeigt sich dabei derzeit als Hindernis dar.

 

Das Ingenieurbüro Damer + Partner hat hierzu eine aktualisierte Vorplanung und eine belastbare Kostenschätzung abgegeben.

 

Eine Projektanfrage bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse wurde gestellt und vom Stiftungsrat als positiv beschieden worden.

 

Für das Projekt bedeutet dies, dass die 2. Stufe des Antragsverfahrens erreicht ist und ein Projektantrag gestellt werden kann.

 

Ein Zuwendungsantrag kann mit einer maximalen Zuwendungshöhe von 25.000,00 € beantragt werden.

 

Im Arbeitskreis „Dorfgemeinschaft und Daseinsvorsorge“ des Projektes Dorfentwicklung in der Samtgemeinde Oderwald ist die Maßnahme mit aufgeführt und beraten worden.

Bei der Bepunktung während der Antragstellung würde aufgrund der zu geringen Gesamtkosten die Maßnahme keine gute Benotung erhalten.

Erfolgsaussichten hätte man bei diesem Projekt nur, wenn man es als „Gesamtpaket“ einreicht, d.h. weitere Maßnahmen im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses zusammenfasst (Sanierung des Sanitärbereichs, Fassadenerneuerung etc.).

 

Der Rat der Gemeinde Börßum muss nunmehr eine Entscheidung treffen, ob das Projekt, auch unter dem Aspekt des Eigenanteils der bei der Gemeinde Börßum verbleibt, umgesetzt werden soll.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Börßum wird um Entscheidung gebeten, ob eine Umsetzung des Projektes „Herstellung eines behindertengerechten Zugangs zum Dorfgemeinschaftshaus im OT Bornum“ weiterverfolgt werden soll.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Produktsachkonto:                      Ergebnishaushalt                           Finanzhaushalt

                                                   

Mittel stehen zur Verfügung:       ja/nein

Gesamtausgaben:                                                      

Jährliche Folgekosten:                                                

Jährliche Abschreibungen: